Wenn’s denn der ( Ihrer) Wahrheitsfindung dient !
Ein Bericht von Heinz Faßbender und Hardy Kaiser
Weil Rechtsanwalt Schneider-Addae-Mensah einen Anzeigeschriftsatz gegen Polizeibeamte verfasste >> soll er 18.000, – € Strafgeld bezahlen.
Das Wahnsinnige ist, dass das Amtsgericht in Tübingen diesen Strafbefehl gegen den Anwalt zulässt – deshalb muss hier die Frage erlaubt sein:
Wann sind Strafanzeigen von Justizgeschädigten wegen Rechtsbeugungen, Verleumdungen, Willkür etc. gegen Staatsjuristen im Amte von Tübingen schon einmal mit der gleichen Verfolgungspenetranz behandelt worden?
Kommentar der Redaktion: Diese Justiz -Maschine, im alten Geiste von Marinerichter Filbinger >> „Was damals Rechtens war„, sagt er, um seine Todesurteile im untergehenden Nazideutschland zu begründen >> „das kann heute nicht Unrecht sein“ >> kann man getrost als die Wiederauferstehung des Volksgerichtshofes deklarieren…
Der Sachverhalt:
Im April 2013 mißhandelten mehrere Polizisten Jamin E. ohne objektiven Grund auf dem Reutlinger Marktplatz, fesselten ihn, verletzten ihn, faßten ihm unsittlich zwischen die Beine und stellten ihn zur Schau. Er hatte lediglich den telephonischen Rat seines Anwalts befolgt, eine Durchsuchung zu verweigern. Über seinen Anwalt erstattete Jamin E. Anzeige gegen die Beamten wegen dieses Sachverhalts.
Wie allerorts üblich: Staatsanwalt Jan Vytlacil von der Staatsanwaltschaft Tübingen kehrte die Straftaten der Polizisten einfach unter den Teppich. Stattdessen klagte er Jamin E. an: wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ und „falscher Verdächtigung“.
Die Justiz ist willig! Gewaltenteilung ist pasé : Jamin E. wurde im Oktober 2014 vom Amtsgericht Reutlingen wegen „Widerstands“ verurteilt, wegen „falscher Verdächtigung“ hingegen freigesprochen.
Eine Retourkutsche der Staatsanwaltschaft rollt an:
Umgangssprachlich kann man auch sagen:
Spieß umdrehen : zum Gegenangriff übergehen : Dreck hinterherwerfen : hinterhertreten : nachkarten : Hinterbeine stellen : Abscheu : Hass…..
Jetzt erhielt sein Anwalt für seinen Anzeigeschriftsatz einen Strafbefehl über € 18.000,00 vom Amtsgericht Tübingen. Anwalt Schneider-Addae-Mensah spricht dann auch von einer völlig durchdrehenden Justiz: „Mich erinnern die Vorgänge an türkische Verhältnisse“, so der Anwalt. Neben der üblichen Verfolgung eines Polizeiopfers werde hier auch versucht, den Verteidiger als unabhängiges Organ der Rechtspflege einzuschüchtern und fertig zu machen. „Das ist eine Kriegserklärung an den Rechtsstaat“, so Schneider-Addae-Mensah. Zweimal versuchte Staatsanwalt Jan Vytlacil den kämpferischen Anwalt wegen „Tatbeteiligung“ von der weiteren Verteidigung auszuschließen. Das Oberlandesgericht Stuttgart und das Landgericht Tübingen verwarfen die entsprechenden Anträge jedoch bereits als unzulässig. Jamin E.zu seiner Erfahrung: „Der polizeiliche Übergriff hat mein Freiheitsgefühl eingeschränkt. Ein Teil meiner Leichtlebigkeit ging dadurch verloren“.
Jetzt ist Verhandlungstermin angesetzt:
Jamin E. und David S.-A.-M. als sein Rechtsanwalt werden nunmehr gemeinsam die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Tübingen am Mittwoch, 17.08.2016 um 9.30 Uhr, LG Tübingen, Doblerstraße 14, Sitzungssaal 107 / 1. OG bestreiten.
Der Amtsgericht Tübingen hat wegen es Einspruches gegen den Strafbefehl durch den Verteidiger noch keinen „Verhandlungstermin“ bestimmt. Man darf gespannt sein, ob das Landgericht Tübingen die Verurteilung des AG – Tübingen wegen Widerstand bestätigt.
Jeder der es wagt, Straftaten durch Polizeibeamte anzuzeigen, wird nach dem Motto – jetzt drehen wir den Spieß mal um – in diesem Lande fast immer verurteilt. Das jetzt auch Anwälte verfolgt werden, ist eine neue Dimension die Fragmentierung der Gesellschaft und des Rechtsfriedens. Machtstaat zerschlägt das noch nie funktionierende Rechtssystem in einen RechtSStaat. Jeder der es wagt, dieses zu kritisieren – ist der ausgemachte Feind der Amtstäter im Rausch der Filbingerdenke.
Zur Beobachtung der Hauptverhandlung und Berichterstattung vielleicht sogar mal in der ARD und ZDF hat der Anwalt eingeladen.
Über den Prozess berichten die Reutlinger Nachrichten : Notwendige Kontrolle oder reine Willkür?
Der Prozess wird am 31.08.2016 vorgesetzt. Wir berichten dann ausführlich!
Jede Person, die für sich Rechte einfordert, welche per se im Grundgesetz verankert sind, wird erst polemisiert und dann „strafrechtlich“ verfolgt – mit „strafrechtlicher“ Verfolgung meint die Seilschaft die subjektive Absolution jeder Handlung der 1,7 Millionen „deutscher Beamter“, deren Bezüge und Pensionen 86 % der Steuereinnahmen verschlingen !
Der Marinerichter Filbinger hat den Weg aufgezeigt und „Freisler’s toolbox“ bietet ausreichend Spielraum, damit die Kollegen „Justiz-Simulationen“ abhalten können, deren Ausgang schon vor dem Beginn feststehen…. auf Dauer konnte sich kein Unrechtsstaat halten……..die 2,2 Billionen Euro Staatsverschuldung der BRD gehen ausschliesslich auf das Konto der Beamten, deren Besitz beschlagnahmt werden muss, um wenigstens ansatzweise den Schuldenberg aufzufangen…….die komplette Streichung der Bezüge und „Pensionen“ der Beamten ist ein Imperativ der Basis-Gerechtigkeit !!
Die Deutsche Justiz ist eine Verfassungsfeindliche und Kriminelle Organisation die vor ein Volks Tribunal gestellt gehört…des weiteren sind Juristen Psychopathen ( Nachzulesen bei Wikipedia unter Psychopathen)
Die frage stellt sich daher was haben Psychisch gestörte in einem Staatsanwalt oder Richteramt zu suchen?
Bei einer Umfrage unter Studenten des Jurastudiums waren 68 % der befragten Jura Studenten für die Einführung der Todesstrafe!
Ich bin auch für die Einführung der Todesstrafe für Richter und Staatsanwälte so wie Politiker die sich über das Volk und dessen Willen hinwegsetzen!
Meine Meinung (GG art. 5)
In der BRD Gmbh ist der art. 20 Abs. 4 nur noch mit Gewalt durchzusetzen!
Richtig Ludwig
Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Urkundenfälschung und Folter gehören seit Jahrzenten zur Weiterentwicklung von Hitlermethoden in Justiz und Verwaltung.
Darum tut sich diese Regierung leicht, Kriegsverbrecher und Diktatoren wie Erdogan zu hofieren!
Die komplette Streichung der Bezüge und „Pensionen“ und das einfrieren Von Vermögen und Grundbesitz
bis hin zur letzten Verwandten Linie muss per Gesetz endlich Einzug in das Rechtssystem finden. Die nabhängige Justiz existiert nur in der Lügenpresse.
Wie erschreckend WAHRHAFTIG, mit Worten bald NICHT mehr auszudrücken.
Dass schon Anwälte verfolgt werden, zeigt wo wir leben !
Wir leben in einer Zeit in der ein in Deutschland geborener Mensch wie ich, wie meine Eltern und deren Eltern den Behörden durch Geburtsurkunden der genannten Personen nachweisen muss das er Deutscher Lebender Staatsangehöriger ist. Seit ein paar Tagen wurde meinem Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit entsprochen.
Wörtlich Zitiert:
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt kraft Gesetz infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. ( § 4.Abs.1 STAG)
Und das alles obwohl ich im Besitz von einen gültigen Reisepass der Europäischen Union Bundesrepublik Deutschland bin und einen Personalausweis habe. Diese Dokumente sind zwar Weltweit anerkannt lassen aber nur die Vermutung zu das der Inhaber der Papiere Deutscher Staatsbürger ist. Die ausstellenden Behörden begehen folglich Urkundenfälschung die von der Justiz geduldet wird.
Der schwäbische Anwalt wird von der schwäbischen Justiz mit Sparstrumpf-Samthandschuhen
angefasst.
Während ich als hessischer Anwalt unter der politischen Verantwortung der CDU-Anwälte-Connection-Regierung Koch Bouffier Konsorten beruflich mittels des Psychiaters Dr. Thomas Holzmann
abgewürgt heißt stranguliert wurde wegen der anwaltlichen Kritik an Justizschwächen und
Psychegutachter-Unwesen in der Famliengerichtsbarkeit im Kampf um väterliches Umgangsrecht mit dem Kind.
Da lässt die Justiz über die Anwaltskammer von Psychiatern – die die STASI-Spitzel ersetzen nach der DDR-Wende – lästige und nervende Anwaltshirne überwachen und bespitzeln und die anwaltlich-bürgerliche allgemeine Meinung erschnüffeln.
Das funktioniert nach Schema F wie folgt in Hessen unter politischer Verantwortung
der CDU-Anwälte-Connection-Regierung Koch, Bouffier Konsorten :
Als hessischer Exitus-Anwalt habe ich meinen Beitrag wie folgt beizutragen :
Als ich einen untätigen Psychegutachter im Umgangsverfahren wegen Befangenheit abgelehnt und in der Achillesferse des Psyche-Gutachter-Unwesens herum gestochert hatte, wurde
mir anwaltliche Prozessunfähigkeit wegen psychischer Störung – sicherlich von dem abgelehnten Psychiater angeregt – angehängt und mir über die Notar-Schiene eine
psychiatrische Begutachtung aufgedrängt bei dem aufgenötigten Psychiater Dr. Holzmann.
Der hat mir „paranoide querulatorische Entwicklung“ mit berufsunfähig machendem
Realitätsbezugsverlust angehängt.
Denselben Befund hat der Psychiater auch mehreren übereifrigen hessischen
Steuerfahndern angehängt.
Anschließend haben sich die lieben Kollegen als Anwaltskammer-Vorstände an das
diffamierende Mundtotmachungs-Verfahren drauf gehängt und mir ein Zulassungs-
Widerrufsverfahren als Anwalt angehängt.
So wurde ich letztendlich notar- und anwaltsberuflich abgehängt wegen meinem
anwaltlichen Mut gegen die Justiz-Gutachten-Missbrauchs-Macht, die die
Justiz dermaßen in Wut gebracht hat, dass sie mir mit mutwilligen heißt skrupellos
willkürlichen Psychiater-Machenschaften beruflich den Garaus gemacht hat.
Das hat mich wesentlich mehr – heißt alles – gekostet als der Strafbefehl den Anwalt in
Filbingers Schwabenland kostet
mbalser@t-online.de
Zur Ergänzung des vorangegangenen Kommentars bezüglich der Mundtotmachung von Anwalt
mit Psychiater nach der DDR-Wende ist an den Psychiaterstand in der alten DDR vor der DDR-Wende
zu erinnern.
Der u.a. in der KZ-Anstalt Hohenschönhausen der STASI zu jeder staatlichen Schandtat
„gleichwohl“ auch schon Falschgutachten-Gewehr bei Fuß stand, um den Rufmord an Querdenkern zu vollstrecken.
Dass die BundesrechtsanwaltsOrdnung einen Gummi-§ vorhält, über dessen totalitär exzessive
Auslegung vom gehässigen RAK-Vorstand Anwälte einer psychiatrischen Untersuchung
unterstellt werden können bei einem Psychiater, den die RAK-Behörde dem Anwalt aufzwingen kann,
widerspricht der BRAO mit dem Grundsatz anwaltlicher Berufsausübungsunabhängigkeit und dem
Verbot der beruflichen Fremdbestimmung durch hier anwaltsberufsfremden Psychiatern.
Die Repression von Anwälten über inszenierte Strafverfahren-Verfolgung erweckt Assoziationen
zu dem russischen Anwalt Navalny, dem „gleichwohl“ ein dubioses Einschüchterungs-Strafverfahren
mit zwielichtiger Verurteilung angehängt wurde.
Wie lästige Anwälte richterlich zur Sau gemacht, heißt in den AnwaltArsch gef… werden,
wurde gerade vom Vorsitzenden im Revisionsverfahren Gina-Lisa Lohfink demonstriert.
Der hat sich frustriert über den Anwalt abgeregt(ejakuliert) und diesem die Berufsfähigkeit
entzogen unter Amtsanmaßung der Anwaltskammer, die im Zuge der Gewaltenteilung dafür
zuständig ist.
Mit dieser richterlichen Entgleisung unter die Gürtellinie des Anwalts in dem übererregten UnterleibsProzess, in dem den Pressefritzen als Spanner vor klammheimlicher Erektion einer
abging,
wurde der Anwalt genau so richterliche entwürdigt wie Gina-Lisa durch die Veröffentlichung
des Videos im Internet.
Wobei das richterliche entwürdigende Nachtreten gegen Gerichtskunden samt deren Verteidigern
dem Richter-Würde-Gebot genau so wenig dienlich ist wie das unbeherrschte Austoben von
Freißler.
Was übrigens schon im Kachelmann-Prozess und im Fernseh-Moderator-Türck-Prozess richterlich
vorexerziert wurde.