Sonntag, Januar 5, 2025

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Das deutsche Geschäftsmodell der Familienzersetzung und Zerstörung. Eltern-Kind-Scheidung: Über einen Ausstieg aus der Vermessung des Kindes, der Mama, des Papas und der Familie.

Ein Beitrag von Roman Filz
Dank und tiefen Respekt an den Papa und Verfasser des sich nach ein paar einleitenden Worten anschließenden Schreibens, welches so auch am Amtsgericht der Abteilung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sogenannt Familiengericht, zugestellt wurde

 

Im ersten Eindruck darf sich durchaus die Frage gestellt werden, was und ob dieser Beitrag überhaupt etwas auf Justizskandale zu suchen hat. 400.000 Einzelfälle (die tatsächlichen Zahlen dürften um einiges höher ausfallen) pro Jahr sind bei steigender Tendenz für den einen oder anderen geneigten „Ver“Leser nach wie vor nicht aussagekräftig genug. Oder?

Nun, wir von Justizskandale erleben und sehen im Bereich des Familien[un]rechts geraten Zustände in einem Ausmaß an die Oberfläche, die schlicht mit Begriffen wie „Krieg führender“ Vernichtung, psychologischer Folter, Seelenbruch und Zersetzung von Kindern, Eltern, Großeltern, ganzen Familien – die Rede ist von Menschen – zu beschreiben sind und dessen judikativ-pädagogische Umsetzungen an dunkelste „schwarze“ Zeiten, Rhetorik und Pädagogik nicht nur erinnern, vielmehr diese geradezu in einer invertierten Inbrunst steigernd fortführen, wobei es den zumeist aus Steuergeldern bezahlten „professionellen“ Protagonisten nicht möglich scheint, sich dabei auch nur ansatzweise an die „eigenen“ Vorgaben und rechtlichen Grundlagen zu halten. Selbst um das dazugehörige „Wissen“ aus deren vermeintlich „einfacher“ Primär-Fachliteratur scheint es bei nicht wenigen erschreckend schlecht bestellt.

 

Die Arena der Inquisition

In Sache(n) des Kindes… Das Familiengericht (ver)

handelt (mit / in) Güter(n) – Ware Kind

 

 

 

 

 

 

Zum Verständnis der sogenannten Freiwilligkeit in Sachen WARE Kind

Im Familienrecht darf daher, sehr zum Bedauern der Betroffenen, nicht mehr von Fehlern, versehentlichen Vergehen, „leichten“ oder „kleinen“ Rechtsbrüchen, mangelnder / mangelhafter personeller Infra- und Wissensstruktur oder im Blick auf die letzten vier Jahre von dem gern verwendeten Rechtsbankrott die Rede sein. Hier muss, längst mehr als überfällig, klar und (ein)deutlich von strafbewährt organisierten Mobbing-Struktur-Verbrechen nach StGB und sogar VStGB durch Verschmelzung eines institutionellen („staatlich“) und privatwirtschaftlichen „Helfer“-System gesprochen werden. 

 

Wer hilft nur wem und wie?
Warum dann doch nicht;
schon gar nicht den Kindern,
Eltern und deren Familie?

 

Analysen unzähliger, unterschiedlichster Fälle der letzten Jahre und darüber hinaus nebst den dazugehörigen „sach[un]verständigen“ Ausführungen bringen zutage, dass wahrlich von einer erschreckenden professionellen Perversion die Rede sein muss. Eine Perversion bei gefördert beigetriebener familiärer Inquisition, die unter diesen Um- und Zuständen in absolut keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt im Prozessablauf auch nur im Ansatz in der Lage sein kann, wirklich ernstzunehmend jemanden helfend zur Seite zu stehen, wie es unter Einsatz unterschiedlichster medialer Mittel und sehr kostenintensiv der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber vermarktet wird. Denn natürlich steht es den tatsächlichen Geschäftsinteressen mehr als entgegen, wenn einem freien Heimträger z.B. eine Auslastungsquote von weit über 90% fix garantiert wird. Mitnichten bedeutet es also, Kindern, Eltern und Familie in deren Umfeld(ern) direkt und aktiv helfen zu wollen. Eine Perversion, die dazu noch in der Sexualisierung des Kindes und Endsexualisierung des Erwachsenen Begriffe wie Knabenliebe, Pädophilie usw. bis in die Räumlichkeiten der Jüngsten unserer Gesellschaft protegiert und anschließend in den Schulen die vollständige Abschaffung des eigenständigen Denkens erzwingt.
Treffender im Bild wohl, lässt es sich eher mit hochgefährlich „soziopatho-hypnotischen“ Geisterfahrern im Vollrausch einer Art geistig-kollektiver Obdachlosigkeit beschreiben, wobei der eine oder andere die Grausamkeit seines Tuns besonders und in geradezu sadistischer Attitüde und eigener degenerierter Überhöhung zu genießen scheint.

 

perfecta et summa obedientia; corpus mortuum, corpus exanime

 

Diederich [Die-Der-Ich] war so beschaffen, daß die Zugehörigkeit zu einem unpersönlichen Ganzen, zu diesem unerbittlichen, menschenverachtenden, maschinellen Organismus, der das Gymnasium [Mobbing] war, ihn beglückte, dass die Macht, die kalte Macht, an der er selbst, wenn auch nur leidend, teilhatte, sein Stolz war.
[Heinrich Mann – Der Untertan; Diederich und Gymnasium, jeweils vom Verfasser durchgestrichen]

 

Diese „professionell“ Bezahlten und sich nicht selten selbst zu sogenannten „Experten“ Ermächtigten sind dabei putativ kaum dazu bereit bzw. in der Lage, sachliche, fachliche oder medizinische Kritik bzw. einen schlichten Diskurs zuzulassen und damit eine Chance einzuräumen, daß sie (sich) selbst, die jeweiligen Handlungsweisen und darüber die, durch ihr folgenschweres Zutun, lebenslangen Auswirkungen auf die Betroffenen überhaupt reflektieren. Im Gegenteil, Schutzbehauptungen aus dem Familien und Menschen vernichtenden Katalog abstruser und gequält verwendeter Begrifflichkeiten sind die Folge, so z.B. die Kritiker seien „psychisch labil“, „aggressiv“, „erziehungsunfähig“ oder gar boshaft. Nicht zu vergessen dabei der wohl mit Abstand am häufigsten zu lesende Begriff aus diesem Katalog entmenschlichten Grauens und des Jugendamtes Liebling: „unkooperativ“. Bei der Verwendung des besagten Lieblingsbegriffes wird selbstverständlich nur zu gerne auf Näheres zum erforderlichen Verständnis verzichtet. Wer aus diesem „professionellen“ Mobbing-Team  mag schon im Lichte die erzwungene oder unter Täuschung(en) zustande gekommene(n) Kooperation(en) beschauen, bei der eine Seite mehr oder alle Vorteile aus diesen Kooperationen zieht und die andere nur Kosten zu tragen hat? Schon gar nicht soll erkannt und verstanden werden, daß es sich um eine „geschäfts-prozess-lich“ gesteuerte vollständige Enteignung und Vernichtung familiärer Strukturen und Sippen handelt. Im Dienst des kollegialen Schweigens meint diese pervertierte Zweckgemeinschaft nur allzu dien[st]lich im geheiligten Zweck der Mittel die erklärende Recht[aus]fertigung zu finden, damit das allabendliche eigene Spiegelbild überhaupt noch die Ergebnisse der aus- und durchgeführten Grausamkeiten der „professionell“ bezahlten Arbeit zu ertragen vermag.

 

Kompetenz – Erziehungs – UN – fähigkeit – Kompetenz

 

[Die] Eltern…, [die] Eltern…, [die] Eltern…, … sind schuld… Nein… die Mama…, Nein… der Papa…

Ist dem und im Ausmaß gravierend wirklich so? Wenn…, was sind die tatsächlichen Ursachen? … Kann und möchte eine auf vernichtende Zerstörung gerichtete Familienzersetzungs„industrie“  darauf überhaupt plausible Antworten liefern (wollen)?

Wie ist es eigentlich um das „Kompetenz-Niveau“ der „professionell“ Bezahlten selbst bestellt, welche die Mehrzahl an [ihren] unfreiwilligen Klienten und bestmöglich Drehtürkunden und deren sogenannte „Erziehungsfähigkeit“ entlang dieses Menschen verachtenden Begriffskataloges auf tonnenweise Papier (über die CO2  Bilanz müsste mal ;)…) als, dazu juristisch nicht einmal korrekt, lediglich Entwürfe, im nicht mehr als armselig suggerierten Versuch, Fachlichkeit zu streicheln, niederkritzeln?

Durch fehlende:

  • berufliche Eignung
    • fehlendes psychologisches, kausal-medizinisches Wissen,
    • fehlendes kausal-logisches Verständnis, (z.B. Intension / Auswirkungen und kurz- / mittels und langfristiger Auswirkungen bzw. Lebensrisiken der Betroffenen)
    • fehlendes / fehlgeleitetes Rechtsverständnis (Strafrecht, Grundgesetz, Menschenrechte)
  • persönliche Eignung
    • die Misshandlung bzw. Vernachlässigung der Erwachsenen selbst in der Kindheit,
    • nie erlerntes Familienleben und häufig persönliche charakterliche Unreife (soziokultureller Hintergrund bzw. lokale und persönliche Vorurteile gegen charakteristische Stereotypen (Mann / Frau / Bart / Rock / Brille…)
    • selbst nicht gelebtes (beweisbar funktionierendes) vollständiges Familienleben,

und damit maximal fehlender Eignung, innerhalb der – ohnehin mehrheitlich Datenschutz ignorierenden – Informationskette:

  • durch das Jugendamt,
  • den VerfahrensbeistandINNEN,
  • den Pseudo-MediatorINNEN,
  • den Gutachten,
  • und den RichterINNEN

durch per Steuergelder professionell Bezahlte werden Falsch-Informationen

  • geglaubt,
  • weitergegeben und
  • bewertet.

Ferner verbunden damit, daß die Protagonisten und selbst nicht selten „erziehungs-UN-fähigen“ „Berufsmobber“, nach teils offensichtlich nochmals eigenen Maßstäben am Küchentisch dazu nur all zu gerne (weitere) Falsch-Informationen hinzu kreieren.

Die Vermessung von Kind und Eltern auf Un-Fähigkeit(en)…, geschehen durch [die] Un-Fähigkeit „professionell“ Bezahlter selbst, ist tatsächlich in der Lage und Willens zu helfen, wirklich?

Mit einem seriösen Hilfskonzept bzw. einem wirklich professionell agierenden Helfer-System im verantwortungsbewußten Sinn pro einer Gesellschaft in dessen kleinster Ausprägung einer Sippe und echten Miteinander hat das aktuell betriebene Familienzersetzungsgeschäftsmodell WAS und WIEVIEL gemein?

Wo sind eigentlich offizielle Zahlen zu den erfolgreichen Rückführungen in die Familie, zur Gesundung der Kinder, wenn die Elternhäuser angeblich gefährdend sind?

Wo sind gesicherte Zahlen der Verfahrensbeistände zur qualitativen Überprüfung, deren Aufgabe eben nicht darin besteht, Kinder aus den Familien heraus zu lügen?

 

Schluß mit: Unter Ausschluß der Öffentlichkeit!

Es ist mehr als überfällig.

Es reicht.

 

Es ist Zeit, Deutschlands wohl größtes und weltweit einmaliges Verbrechen in seiner gewordenen Art und Dimension an Kindern, deren Eltern und Familie und weitere ideologisch unsäglich verblendete Auswüchse zu beenden.

In der Verantwortung für die kommende Generation ist JETZT die Aufgabe, wieder zusammenzuführen, statt zu trennen.
Und die Judikative zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Ordnung bzw. Anwendung der bestehenden Gesetze zu zwingen. Miteinander wieder in das direkte Gespräch zu kommen. Wo irgend möglich zu vergeben und zu verzeihen. Und wo Uneinsicht herrscht, die Härte des Strafgesetzbuches zur Geltung zu bringen und die „rechtsdemokratische“ Ordnung notfalls mit bürgerlichen Zwang, Widerstand und Ungehorsam wieder herzustellen.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht darauf wartet, erneut der kommenden Generation aufgebürdet zu werden.

Es folgt eine Hand in diesem unsäglichen und bereits viel zu lange andauernden Blätterrauschen raus aus diesem erblindenden Hamsterrad. Eine beispielhafte Entscheidung. Die Entscheidung eines Papas in hier anonymisierter Version, seine Kinder aus diesem perfiden Spiel herauszunehmen. Die gereichte Hand, um Schaden zu begrenzen und Heilung zu ermöglichen. Denn andernfalls zieht es für ein Kind nicht mehr nach sich, als zwischen einer Judikative zermahlen und solange strategisch weiter gegen ein Elternteil und damit mittels Hass gegen sich selbst aufgehetzt und im Druck einer Gruppe zerrieben zu werden, bis es in diesem abscheulichen Familienzersetzungsprozess in der Arena und Showbühne (Aussage einer Jugendamt Bereichsleitung aus Stuttgart) „Familiengericht“ letztlich die Waffe in die Hand bekommt und, „un“-freiwillig trainiert, entscheiden muß, wen es erschießt – Mama oder Papa!

 

anonymisiertes Schreiben eines Papas


**** Familiengericht
Richter:In Lu dex-turnebus
Weisungsgebundener Weg  **
****** Teufelsberg an der Unfrei

Nachrichtlich an:
Politiker, Presse, Öffentlichkeit
(mit vollständig anonymisierten Namen)

Kinder-Halbwaisen / Kind-Eltern-Scheidung – Vollzug

„Die Agape bedingungslose Liebe / ἀγάπη ist langmütig und freundlich, die Agape eifert nicht, die Agape treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf, sie verhält sich nicht ungehörig, sie sucht nicht das Ihre, sie lässt sich nicht erbittern, sie rechnet das Böse nicht zu, sie freut sich nicht über die Ungerechtigkeit, sie freut sich aber an der Wahrheit; sie erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles. Die Agape höret nimmer auf…“ Bibel
Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“ Bibel

Richter:In,

hiermit lege ich alle Gerichtsverfahren aus Gewissensgründen nieder und gebe mich als unschuldig verfolgtes Opfer StGB §344 „geschlagen“ bzw. nehme (zunächst) das kleinere Übel solange hin, bis diese Problematik auf dem strafrechtlichen und / oder politischen Weg oder auf einen einfachen und intelligenten Weg innerhalb des Rechtsrahmens gelöst werden kann. Beide Kinder sind bei der Mama besser aufgehoben, als zwischen einer Judikative zermahlen und strategisch weiter gegen ein Elternteil und damit gegen sich selbst mittels Hass aufgehetzt und im Druck einer Gruppe getrieben zu werden.
Mobbingstrukturen wie im Pionierverein der DDR contra verum, die ich noch allzu gut kenne und in lebendiger Erinnerung habe. Freunde, heutzutage Familienmitglieder, wurden und werden gegeneinander aufgehetzt, Hass und böse Dinge übereinander hinter dem Rücken geäußert bzw. vor der Gruppe, um im Angesicht bloßzustellen.

Die Kommunikation, ohne die Pathologie der beauftragten Experten in deren jeweiliger Anwendung der Drama-Dreiecks-Methoden, zwischen der Mama und mir verlief darüber hinaus unendlich viel besser und einfacher, da wir uns auf intellektueller Ebene begegneten, die offensichtlich niemand im Gerichtssaal wahrzunehmen vermochte. Beide Kinder sind wohlauf und dürfen mit den Großeltern (unter Maßgabe meiner Abwesenheit) wieder Kontakt haben.

Für die Mama wurde ich aus offensichtlich guten und schutzgebenden Gründen zu einem Staatsfeind mit der falschen Meinung fragmentiert. Lange genug wurden wissenschaftlich orientiert denkende oder einfach nur instinktiv voraussichtige ergo schlaue Menschen juristisch verfolgt StGB §344. Die Anzahl der Toten und Kranken rehabilitiert zumindest uns wissenschaftlich orientiert denkende Menschen, die zugleich ihren Peinigern noch immer mit großen Herzen begegnen und in der eklatanten Vielzahl offensichtlicher Nebenwirkungen nach Lösungen suchen, zum Teil bereits gefunden haben, während die letzten Vollidioten auf dieser Welt weiterhin darum ringen, ob es nicht besser gewesen wäre oder sei, sich noch weitere zehn Injektionen applizieren zu lassen.
Ferner, ob die Verantwortung / Schuld der unzähligen Nebenwirkungen nicht weiterhin den Ungeimpften ebenso zuzuschreiben sind wie der aktuell sozial-moralisch geäußerte Unmut darüber, sich an deren Nebenwirkungen nicht beteiligen zu wollen.

Dies zeigt das Ausmaß der quer durch Deutschland bestandenen und bestehenden Gefahr familiärer politischer Verfolgung aufgrund der Impfverweigerung. Viele Eltern haben sich zur Sicherheit für die Impfung und gegen ihren zukünftigen Ex-Partner entschieden, um auf diese Weise die Kinder vor der Übergriffigkeit des Staates zu schützen.
Doch die Zeit des pathologischen Soziopathoismus geht nun langsam vorüber.
Wir, die gesunden Leistungsträger, werden gefragter sein denn je, um auch Ihnen noch ihr Gehalt zu erarbeiten, insofern sie sich von uns als Bevölkerung überhaupt noch ein Gehalt wünschen.

Gegen das, was in „ihrem“ Gerichtssaal hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. ohne Schutz der geordneten Gerichtsbarkeit stattfindet, war das staatsorganisierte Mobbing in der DDR für mich ein Kinderspiel. Noch heute werden Juden und andere“ im Magdeburger Gerichtssaal außerhalb der Gerichtsbarkeit „behandelt“, so denn auch mein Sohn für meiner Meinung nach 380 EUR verordnungsgeldet („verkauft“).
Aus meiner (und vieler weiterer) laienjursitschen Sicht entspricht das einem Menschenhandel StGB §232.

In den umfangreichen Fall – Analysen und Recherchen quer durch Deutschland fielen mir die Parallelen zwischen den hier angewandten Methoden auf, um die Kinder von den zweiten Eltern abzutrennen und – im offensichtlichen Augenschein – eine Ideologie StGB §241a  mit StGB §344 zu StGB §223 bis StGB §226 und StGB §227 ggf. zu VStGB §6 – 1. oder 2. und 3. & 5. & VStGB §7(1) 1.&2.&8. & 10. und VStGB §5 der Unverjährbarkeit des Alleinerziehenden bzw. den alleinerziehenden Zwang umzusetzen, ohne das die „Patienten“ hierüber Bescheid wissen.
Beziehungsweise sich ab dem Moment des Verstehens um des eigenen Überlebens und der eigenen Gesundheit willen in Bereitschaft stellen, auf Kosten der Kinder gegen das andere Elternteil in einen diametralen Wettstreit zu treten, da der Zweite in Ihrem System verloren hat.

Nach bestem Wissen und Gewissen lege ich Ihnen laienjuristisch Gründe vor, warum ich eine juristische Verfolgung ausschließen muß und lieber an den Ergebnissen aus den Analysen rund um die dazugehörige Streitschrift „Systemische Halbwaisen“ aus der Perspektive des größeren und kleineren gesundheitlichen Schadens für die betroffenen Kinder und anhängiger Erwachsener vortrage, weiterhin meinem Gewissen folge und meinen Kindern ein Vorbild lebe, auch wenn Sie und Ihr Team meinten, meine Kinder und mich voneinander scheiden zu müssen.

Ich halte Sie persönlich nicht für böse oder fem…toid, sondern gehe davon aus, daß Sie es wie (fast) jedes Kind der DDR gewohnt sind, mitzumachen und der Gruppenmeinung nachzugeben. Da diese, später freiheitlich-demokratisch per BGH Urteil BvR 1076/23 verfestigt, stärker ist als Sie, machen Sie einfach weiterhin, was gesagt wird, um Ihre Ruhe zu haben, wie in der DDR die Klassenkameraden; einmal mit mobben und die Pionierleiterin ist zufrieden. Ihr System gibt es vor. StGB 25(2)
Die Methoden, zu denen Sie gezwungen VStGB §3? werden, ebenso wie die mutmaßlichen politischen Vorgaben, rücken Sie nach meiner Meinung in diese sich selbst vernichtende und international auf Gegenwehr stoßende Ideologie.
Ich habe gleichwohl erkannt, daß Sie den vorgegebenen Schaden minimieren wollten und den Kindern zumindest noch eine zeitlang den Vater gönnten, wenngleich ihre Emotionen bei der Verlesung des Gerichtsurteils für mich verwirrend waren und es allein zu diesem Thema ein Gesprächsbedarf unter vier Augen gibt. Vielleicht eines Tages einmal.
Das tatsächliche Interesse der Kinder, die anfangs ihren Papa noch lieb haben durften, denen der Papa im Alltag aber nicht wie von ihnen verlangt, gewährt wurde, findet an den meisten deutschen Familiengerichten in wohl kaum bis keiner Weise eine Berücksichtigung, als eben jene später konditionierten bzw. gar erpressten Momentaufnahmen §253 StGB, die unter kontrollierter bzw. gruppenorganisierter

  • Anstiftung StGB §27
  • sowie Beteiligung StGB §26 bzw.
  • der Mittäterschaft StGB §25 (2)
  • an Straftaten zur
  • Entziehung oder gar Entführung von Minderjährigen StGB §235,
  • Misshandlung von Schutzbefohlen (u.a. bei Kinderverhören so oft, bis der Wille bricht F48.1 zu StGB §223)

führen.

Mutmaßlich unter politischen Vorgaben StGB §241 & VStGB §3 ? oder eigenen ideologischen, politischen Ansichten StGB §241 oder eben in der Hilflosigkeit StGB §258a gegenüber den Verfahrensbeiständen, den Jugendamtsmitarbeitern durch Urteil des Bundesverfassungs-gericht BvR 1076/23 ausgeliefert zu sein und mitmachen zu „müssen.

Durch die Kriminalisierung StGB §344 & §240 meiner Person, beginnend mit dem falschen Gewaltschutzverfahren, bei dem Sie sehr wohl erkannten: „Das ist kein Gewaltschutzverfahren, sondern ein Umgangsverfahren.“, musste den Kindern und der Mama das Gefühl gegeben werden, daß ich tatsächlich kriminell wäre.
Einen seit 30 Jahren überzeugten Pazifisten also die Gewalt in jeder Form verweigern und Wehrdienstverweigerer sowie für Menschenrechte einstehenden Vater zum imaginären Gewalttäter zu fantasieren bzw. vor den eigenen Kindern zu kriminalisieren, war sicher eine der lächerlichsten ideologischen Verfolgungen seit 1945.
Der eine oder andere Charakter mag sicher seinen besonderen Spaß daran finden, wenn sich die Geopferten nicht wehren.

Mit Verlaub und wiederholt unter Berufung auf Artikel 5 des Grundgesetzes halte ich diese Methoden für besonders widerlich, pervers und extrem sadistisch. Methoden, die gegen alle Familienmitglieder stufenweise familienvernichtend bis zur Körperverletzung StGB §223 mit Todesfolge StGB §227 durchgeführt werden.

Als deutscher Staatsbürger und gottesfürchtiger Mensch kann ich mich nicht:

  • an der weiteren Misshandlung von Schutzbefohlenen beteiligen oder zu einer
    solchen anstiften
  • an der Veruntreuung öffentlicher Mittel (z.B. gefakte Mediation StGB §266 u. §263)

beteiligen, auch wenn ich hierfür zu Unrecht bestraft bzw. verfolgt werde StGB §344.

Als envaterter Vater ist das Einzige, was ich noch tun kann, ein Vorbild für seine Kinder aus der Fremde zu leben – ein Vater vieler zu werden.

Offensichtlich führen Kinderverhöre in den meisten Fällen zu einem Depersonalisations- und Derealisationssyndrom ICD 10 – F48.1. Sie sind der letzte Schlußstein und stellen dazu eine kindesmisshandelnde Maßnahme StGB §225 & Richter Jürgen Rudolf mit Gefahr zur Körperverletzung StGB §223 dar, welche im durchführenden Suizid viel zu häufig tödlich enden StGB §227.

Trotz meines Hintergrundwissens habe ich dies persönlich zu spät erkannt und mich an der stattgegebenen Kindesentführung StGB §235  mitschuldig StGB §25(2) gemacht, obwohl wir Väter aufgrund der Verfolgung als Unschuldiger StGB §344  mittels getürkter Gewaltschutzverfahren dazu genötigt bzw. zur Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht StGB §171 erpresst StGB §253 werden.
Das wiederum stellt eine Misshandlung von Schutzbefohlenen dar StGB §171, weil die Vernachlässigung eines geliebten Elternteils in dem Moment zum Depersonalisations- und Derealisationssyndrom ICD 10 – F48.1 führt, wo Kinder auf diese Weise gewaltsam misshandelt bzw. dahin erpresst StGB §253 & §240 werden, ihr Urvertrauen in ein Elternteil aufzugeben StGB §225 §223 ggf. §227.
Die falsche Mediation FamFG §153 & StGB §246 o. StGB §266 bzw. Konditionierung GG §1 beider Elternteile ist ein Missbrauch öffentlicher Mittel StGB §246 o. StGB §266  bzw. eine Veruntreuung von Steuergeldern StGB §246 o. StGB §266. Insbesondere dann, wenn diese das Gegenteil einer „außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ FamG §153 bzw. gesundheitliche Probleme unter den dort unterworfenen Konditionierungsopfern StGB §240 ggf. §223 o. gar §227 verursachen.
Gerichtliche Zusagen z.B. zur Urlaubsplanung wurden während der gefakten Mediationen StGB §263 o./u. §266 zur Unterwerfung, zum Ausharren und für die Verursachung eines absichtlichen wirtschaftlichen Schadens zur offensichtlichen Demoralisierung oder ggf. aufgrund von Unkenntnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge 10. Klasse – Sekundarschule oder aus unbekannten z.B. ideologischen Grund bzw. Vernichtung und Beraubung gegen die deutsche Wirtschaft genutzt.

Der ungefähre Schaden gegen mich und dritte Anhängige aus dem judikativen Missbrauch beläuft sich auf ca. einer halben Millionen EURO, entstanden durch die regelmäßigen, juristisch angewiesenen und privatwirtschaftlich organisierten Erpressungen StGB §253, um eine Vernachlässigung StGB §171 und Misshandlung von Schutzbefohlen StGB §225 zu vermeiden.

Welche Vorteile ein Gutachter für Sie hat, wenn ein Kind schon dermaßen entfremdet und diesem vor dem Vater mit verbrecherischen und misshandelnden Methoden Angst gemacht worden ist, erschließt sich mir nicht? Zumal die Gutachten in Ihren Auswirkungen messbar noch größeren Schaden an der Familie, insbesondere an den Kindern, anrichten und darüber hinaus reihenweise Leistungsträger aussortieren, denen der Lebensunwert endgültig bestätigt wurde. Ich persönlich habe keine Angst, von Ihrem Gutachter aussortiert zu werden, da mein Selbstbewusstsein nicht an solchen „Berufszweigen“ hängt, die offensichtlich die Hälfte der Bevölkerung als lebensunwert aussortieren, statt den Empfehlungen der erfolgreichen Cochemer Praxis zu folgen.
Warum müssen begleitete Umgänge stattfinden, wenn es überhaupt gar keine Veranlassungen gibt? Es sei denn, um tatsächlich den Gutachter und die Erniedrigung dergestalt vorzubereiten, die Halbverwaisungs-Scheidungs-Verfahren in brutalster Form, unter Ausgestaltung einer lebenslangen Diagnose bzw. einem lebenslangen Hass-Fluch gegeneinander, die ganze Familie zu beenden, durchzuführen?

Die Eltern-Kind-Scheidung wurde bereits vollzogen. Die ICD F48.1 ist fast erfolgreich bei den Kindern StGB §25(2) vollendet StGB §223.

Mir ist dies in der nunmehr etwa zweijährigen forensischen und analytischen Auseinandersetzung zu ihrer Tätigkeit klar geworden. Und ich schäme mich zutiefst, wieder einmal mitgemacht zu haben. Von daher benötigen wir hier keine weiteren Verfahren!
Die Kinder haben sich bereits daran gewöhnt, keinen Vater mehr zu haben.
Die Unumkehrbarkeit wird täglich wahrscheinlicher und durch noch mehr Maßnahmen nur noch mehr Schaden angerichtet und damit die ICD F48.1 StGB §223 ggf. §227 realistischer.

Für die Mama wie für die Kinder wurde ich durch das judikative Drama Vieleck dämonisiert bzw. sie wurden in Ihrer Gruppe sozial gefangen genommen. Niemals würde die Mama freiwillig und aus vollem Herzen versuchen, den Papa ins Gefängnis zu bringen und politisch zu denunzieren, es sei denn, ihr wird vor mir Angst und Glaube(n) „gemacht“, unsere Kinder beschützen zu müssen. So wie es in jedem guten Mobbing-Team funktioniert.
Dazu hat Frau **** mein Verständnis! Anpassung ist ein Menschenrecht, denn so unrealistisch war die Verfolgung der Covidioten und damit sehr vieler ehrlicher Naturwissenschaftler wohl nicht.

Ich nehme die volle Scheidung von meinen Kindern StGB §235 & §171 aus erpresster StGB §253 Position StGB §235 hin, um einen noch größeren Schaden zu vermeiden Primum non nocere Teil vom ärztlichen Basis-Ethos.

Eine bestenfalls innenpolitische Lösung muss dringend her, um Sie als Richterin freizusetzen. Entweder, um ihren Job zu machen oder es sein zu lassen.

Sehr gern stehe ich Ihnen für einen öffentlichen Diskurs zur Verfügung, um zu einer gütlichen Lösung für viele Familien inklusive der eigenen zu gelangen und den Schaden aufzuhalten.
Natürlich können Sie sich auch weiterhin darin baden, nie einen Fehler zu machen und wie auch viele andere mittlerweile in den Medien verkünden: Sie sind Gott.
Doch in der Geschichte hat sich dies bisher immer gerächt. In der Geschichte führt jede judikative Unsicherheit einen Staat in seinen Untergang und dessen Judikative gleich mit.

Die einfachste Lösung aus meiner Perspektive ist es, wenn sie sich als Richterin einfach mal die Zeit geben, betroffene Kinder von der Schule abholen und mit ihnen ein Eis essen gehen.
Die Bestellung und der Vater erwarten Sie und die Kinder bereits im Eiscafe.
Nach vielleicht schon 15 Minuten haben Sie den notwendigen und erforderlichen Eindruck erhalten, ziehen sich zurück und lassen die Familie allein, um ihre Entscheidung zu formulieren.

Je nachdem, wie weit die Entfremdung bzw. Verteufelung des anderen Elternteils bereits vorangeschritten ist, mag es vorkommen, daß Sie in dem einen oder anderen Fall auch einmal ein bis zwei Stunden benötigen. Vorausgesetzt, Ihre Erziehungsfähigkeit entspricht dem Niveau, das Sie an ihre unfreiwilligen Klienten ansetzen, damit diese ihre Kinder in Zukunft noch erziehen dürfen. Die Fähigkeiten dazu haben Sie ganz sicher.

Die von Ihnen selbst ebenso bemängelten Gerichtskosten StGB §246 o. §266 würden sich dann unglaublich stark senken. Sie würden keine Sicherheitsleute am Tag der geplanten Eltern-Kind Scheidung engagieren müssen, weil sie Angst vor den seelischen Schmerzen ihrer Langzeitgepeinigten bekommen, die z.T. schlimmstenfalls ihrem eigenen Suizid, zumeist jedoch hierdurch kausal verursachten schweren Krankheiten, entgegensehen.
Das plötzliche verändert, trainierte Verhalten der Beteiligten nach Vollendung der gemeinsamen Tat StGB §26 der F48.1 als erschaffene Krankheit bei den Kindern ist besonders beängstigend, als das Anbrüllen nicht mehr stattfindet und nunmehr eine angebliche Verständnis-Simulation vorhanden ist.

Nageln Sie mich als Pazifist an! Es ist mir eine Ehre. Die große Menge einer nicht wahrhaftig und ehrbaren christlichen Bevölkerung ist es, worum es mich für die nahe Zukunft eher sorgt.
Vor Ihren Gepeinigten müssen Sie im seltensten Fall Angst haben! Die meisten scheinen schon so dermaßen körperlich StGB §223 ggf. §226, §227 am Ende zu sein, daß ein Aufpasser für die letzte Peinigung und familiäre Hinrichtung ausreichen wird, um die so geschwächten, unschuldig verfolgten StGB §344 Väter StGB §223 ggf. §226, §227  zu VStGB §6 ggf. 1. o. meist 2. und 3. abzuführen.

Darum appelliere ich an Sie, die gesundheitlichen Aspekte für die Opfer der Zukunft mit mir hier und jetzt zu debattieren, auszuwerten und anschließend selbstständig Schlussfolgerungen zu ziehen bzw. sich gegebenenfalls davon überzeugen zu lassen, noch einmal im Strafgesetzbuch StGB und im Völkerstrafgesetzbuch VStGB den einen oder anderen Paragraphen nachzuschlagen und diese in Zukunft strikt anzuwenden. Darüber hinaus dient es der Gesundheit aller beruflichen Beteiligten, gesetzestreue und damit friedliche Lösungen zu finden, statt sich krankhaft zu streiten bzw. diese Streitigkeiten zu eskalieren.

Starrsinn kombiniert mit Macht bringt nur Leid, Verderben und viel zu oft den gepeinigten Opfern den Tod.

Eine Entschuldigung bei den betroffenen Kindern vor beiden Eltern und allen Großeltern hat die Kraft zur Heilung und ist der einzig sinnvolle Ausweg aus dieser grausamen „Situation“, außerhalb vom Völker- bzw. Strafgesetzbuch.

Ich hoffe, daß Sie es können. Denn es braucht eine funktionierende Judikative.

Ohne eine funktionierende Judikative bricht der soziale Frieden bald zusammen und es fliehen noch die letzten Leistungsträger und Unternehmen ins Ausland, was zum Ende des Sozialstaates und die Gefahr einer humanitären Katastrophe und damit zur Gefahr für uns alle und insbesondere unserer Kinder werden würde.

Wir haben nichts besseres als dieses „Staatsfragment“ – lassen Sie es uns wieder sinnvoll nutzen und die Gesetze mit Liebe zu den Menschen anwenden bzw. zum Wohle des Volkes.

Mit freundlichen Grüßen

*****

PS: Ich komme gern zum Kaffee vorbei und freue mich sehr, wenn ein aromatischer Kaffee in einen allgemeinen Dialog führt, der der Allgemeinheit dient. Gern korrigiere ich alle Irrtümer und Widerrufe, alles was falsch ist, insofern Sie mir meine Fehler mit einem leuchtenden Verstand und ohne Androhung von Strafe erklären.

PPS: Solange ich nicht Vater für die eigenen Kinder sein darf, bin ich gern Vater für alle Kinder, die keinen Papa mehr haben dürfen und kümmere mich um deren Rechte in der Politik und Gesellschaft bzw. schreibe Kinderbücher.

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