Aktualisiert am 014.10.2016 – 12.00 Uhr
Wird ständig aktualisiert.
Beim „Gericht“ der EU (EuG) in Luxemburg
Die „Gewaltenteilung“ ist heute,systemrelevantes guillotinieren einer Herrscher-Gewalt aller Eiltären und ihrer Günstlinge zum Wohle ihrer selbst !
Gemeinsam die Gewalt geteilt, um imperial&vereint in Gewalt-Vereinigung Co&KG gegen das Volk auszuteilen. Das Volk zahlt das ja > schön brav!
Bericht von Heinz Faßbender und Hardy Kaiser
Luxemburg 28.09.2016 : Das „Gericht“ der EU, hat die Klage von Christoph Klein in der Entrechtungssache „Affaire atmed“ wegen Sabotierung der Produktion eines innovativen Inhalationssystems für Lungenkranke und Asthmatiker durch deutsche Behörden abgewiesen.
Diese aktuelle „Entscheidung“ ist eine öffentliche Brüskierung des Gerichtes der EU (EuG) gegen den letztinstanzlich – entscheidenden Europäischen Gerichtshof der EU (EUGH) , das sich mit deutlicher Formulierung, als Kampfansage, Kriegserklärung, Provokation und Machtkampf beschreiben lässt. Denn der EUGH hatte eine erste Klageabweisung des EuG vor anderthalb Jahren, mit deutlichen Hinweisen auf erhebliche Rechtsfehler und der Verkennung von „behördlich-organisierten“ -Rechtsnachteilen, in Konspiration mit der EU-Kommission und Deutschland, gegen den Unternehmer Christoph Klein beanstandet und an das „Untergericht – EuG“ zur Neuentscheidung zurückverwiesen.
Interessanterweise hat das EuG einen Antrag des Klägers auf vollständige Einsicht interner Akten der EU-Kommission – für eine notwendige und erkennende Ermittlung von Amts wegen, sowie von beachtlicher Entscheidungs-Relevanz, für eine unparteiische Wahrheitsfindung zur Berücksichtigung im aktuellen Findungsprozess abgelehnt. Die Kommission hat im eigenen Schutzinteresse die Ablehnung auf Akteneinsicht damit begründet, dass mit Sichtung in die „internen“ Akten das EU-Gericht (die armen Richter) und die Öffentlichkeit beeinflusst werden könnten.
Welche Inhalte müssen in der „Akte“ verborgen sein, dass die gemeine Öffentlichkeit, vielleicht sogar erstaunt, beeinflusst werden könnte? (Kann einen politisch Interessieren überhaupt noch irgendetwas Erstaunen – in dieser EU ?) Warum möchte ein der Wahrheitsfindung verpflichteter „Rechtsstaat“ , im Fall des EuG mit pompöser, sowie mit Sonderprivilegien und hohen Finanzmitteln ausgestatteter, des „RECHTES“ – (ver)erkennender Wahrheitsfindungsapparat) diese „geheimen (internen) „Wahrheiten“ überhaupt nicht erkennen wollen (dürfen – dem Amts wegen Willen in Verkennungsabsicht) und gibt sich mit einer derartigen Begründung der EU-Kommision (Beamtenregime) zufrieden?
Was steckt da auch für ein rechtsstaatliches Demokratieverständnis der „Rechtssprechenden“ als Erkennungs- und Spruchkörper des so schönen „Rechtes“ mit dem totalen Wahrheitsanspruch „Im Namen des Volkes“ dahinter?
Soll diese Verkennungsabsicht,dieser hochbezahlten Juristen, diese terrormäßig, organisierte, elitäre Klickenwirtschaft, die vom Steuer -Ausgepressten finanzierten Apparate nicht stören? Soll der „gemeine“ Öffentlichkeit die Erkenntnis, als so bezeichnete „böse“ Beeinflussungen (in den Akten) verborgen bleiben? Darf nicht klar werden, dass dieses Beamtensystem alles so organisiert, das kein Anständiger eine reelle Chance hat, die angeblich „freie Markwirtschaft“ mitzugestalten und mit kreativer Leistungserbringung daran teilzuhaben?
EU-Systemrelevant und alternativlos > vom Tellerwäscher zum Tellerwäscher für die Million-ö-ren und schön viel einzahlen in die „Sozialkassen“ aber immer schnell wegsterben – wegen der Beamten- Politikerpension?
Was redet dieser Juristen- und Beamtenstaat uns ständig die Waffen- und Chancengleichheit ein? In diesem Zusammenhang ist es mehr als abartig, wenn diese EU-Kommission wegen einer Pkw-Maut-Diskriminierung klagt, und ständig in diesem „Verfahren“ den Unternehmer Klein mit Respektlosigkeit und unmenschliche Behandlung in willkürlicher, boshafter Art und Weise mit ausgeprägten Vernichtungswillen in persönlicher Bereicherungsabsicht diskriminiert und die beamteten „Richter“ rufen: Ave, Imperator , Ab imo pectore, Alea iacta est. (Heil dir, Herrscher von ganzem Herzen. Die Würfel sind gefallen.)
curia.europa.eu : Hier die „Entscheidung“ im Wortlaut des EU – „Gerichtes“ !
curia.europa.eu Voici la FCI decision dans le texte . Ceci est le tribunal de 1 `UE ! /
Eklatante Missstände bei der EU-Kommision —— Offenes Scheiben von Christoph Klein -an-das-Eu-Parlament und „Leit“- Medien vom-30-09-2016
Flagrant maladministration in the Eu commission —– Open Letter by Christoph Klein of the Eu parliament and „lead“ media on 30.09.2016
Wir werden im unteren Teil dieser Page, in Kürze noch ausführlicher berichten
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Die Vorgeschichte in der Affäre atmed:
Siehe Filmbeitrag: Affaire atmed Teil 1: Bayern BRD EU verhindern Milliardenein- sparungen im Gesundheitswesen
Eine Innovation!
Es geht um ein Inhalationssystem für Asthmatiker und lungenerkrankte Patienten (Asthmaspray / Dosier-Aerosolen) des Erfinders Christoph Klein, das von bayerischen und deutschen Behörden mit „amtlichen“ aber fadenscheinigen Begründungen verboten worden ist. Dieses Inhalationssystem bewirkt, dass der Medikamentenwirkstoff in tiefe Lungenregionen verteilt und trotzdem eine 30 bis 40 prozentige effektive Verminderung der Menge an Medikamententeilchen erreicht wird. Durch dieses patentierte Inhalationsmanöver hätten Medikamentenkosten in Milliardenhöhe für die Zivilgesellschaft bzw. Solidargemeinschaft eingespart werden können.
Auch Zip 2 berichtet:
Diese Erfindung wurde mit Innovationspreisen geehrt, die CE–Kennzeichnung durch bayerische Behörden und Bundesbehörden – hier war auch Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer involviert – sabotiert.
In einer ZDF – Sendung (Frontal – Hauser – Kienzle ) sprach man damals auch von einer „Millionenverschwendung bei Asthmakranken“ ( Frontal berichtet am 15-11-1994)
DPA – Meldung vom 02.05.2005 : Asthma Tod im Stundentakt
Seit 1994 kämpft Kläger Klein um die Zulassung, hiervon alleine 5 Jahre bei den Europäischen Gerichten.
Das Journalistenbüro beobachtet diesen Fall seit einiger Zeit. Bei unseren Recherchen sind wir auf härtesten Granit gestoßen. Auch das Europäische Gericht ist nicht durch Transparenz aufgefallen.
Es deutet sich ein großer Skandal der systematischen „amtlichen“ Verhinderung der Gewerbefreiheit und der Chancengleichheit eines deutschen Unternehmers zum offensichtlichen Wohle der Pharmalobby an.
Eine Entschießung an die Kommission! Interessiert nicht weiter!
Das Europäische Parlament, der Rechtsausschuss, sowie der Petitionsausschuss hatten im Jahre 2011 sogar eine Entschließung an die Kommission in dieser Entrechtungssache verabschiedet. Die Kommission hat diese richtungsweisende Entschließung des Parlamentes bis heute „klammheimlich“ ignoriert. Der EU-Rechtsausschuss hatte im Juni 2010 sogar einen Untersuchungsausschuss gefordert. Auch kein Thema für den EU-Beamtenapparat.
Warten, Warten und immer wieder Warten…..
Zunächst hatte das Gericht der Europäischen Union den Antrag auf Schadensersatz abgelehnt. Der EUGH wies die Entscheidung als unbegründet zurück. Trotzdem benötigte das EuG abermals 1,6 Jahre, um jetzt eine endgültige Entscheidung zu verkünden.
Der Wahnsinn am Deutschen Zynismus!
Besondere Brisanz erhält diese „unendliche Geschichte“ erneut, weil ein bayrisches Finanzamt vor Ort, ganz aktuell neue Steuerforderungen mit hohen Verspätungszuschlägen abfordert, obwohl die systematischen und bösartigen Verhinderungen der Einführung dieses Innovationsproduktes durch Amtskollegen in bayerischen Behörden dem Fiskus bekannt sind.
….MACHT braucht KONTROLLE: – MISSBRAUCH, braucht Wirksame KONSEQUENZEN ! ! !