Sonntag, Januar 5, 2025
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Jugendämter und Familiengerichte missbrauchen den Datenschutz zum Amtstäterschutz!

Das Schweigen der Lämmer?

Um die faschistoide Entwicklung in Deutschland aufzuzeigen und davor zu warnen, haben wir den Artikel in Englisch, Französisch und Spanisch übersetzt.

We have translated the article into English, French and Spanish to highlight and warn against the fascist development in Germany.

Afin de montrer l’évolution fasciste en Allemagne et de mettre en garde contre elle, nous avons traduit l’article en anglais, en français et en espagnol.

Hemos traducido el artículo al inglés, francés y español para destacar y advertir contra el desarrollo fascista en Alemania.

 

Kurzerklärung:

Bei Presse- und Anfragen an Jugendämter oder Familiengerichte schweigen die Amtstäter zu Handlungen ihrer reibungslos funktionierende Verwaltungsmaschinerie,–damals wie heute– zum Selbstschutz. Die Ressortabstimmungen, Vorlagen und Abläufe zur Kinderverschleppung in den Jugendämter und Familiengerichten sind geheime Kommandosache. Dann beziehen sich die Verantwortungsträger immer auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der verfolgten Bürger oder/und verschleppten Kinder, um ihre eigenen teils hoch-kriminellen und willkürlichen Gesetzesverstöße und Misshandlungen gegen Menschenrechte zu vertuschen.

Das ließt sich dann so:

Wenn allerdings Eltern oder Mütter und Väter mit ihren Kindern aus den Fängen des Jugendamtes oder der Familiengerichte flüchten, um sich diesen Wahnsinn der Verdrehungen, Verleumdungen und Lügen nicht mehr antun zu wollen, dann werden öffentliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Die Namen der Kinder oder Eltern werden genannt, Fotos veröffentlicht oder Kinder und Eltern als psychisch krank verleumdet. Dann gibt es auf einmal diesen Datenschutz nicht.

In zwei  Fällen haben wir uns an den Datenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gewandt.

Fall 1: Familiensache Haddad

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – NRW, Die Damen und Herren der Pressestelle der LDI NRW.

Wie Sie dem beiliegenden Artikel entnehmen, habe ich in unzähligen Mail verschiedene Stellen in Bergisch Gladbach um Aufklärung gebeten, warum einer Mutter die bereits 3 Kinder im heutigen Alter von 25, 20 und 18 Jahre großgezogen hat, ihre heutigen 4 kleine Kinder – die Mutter sagt – verschleppt worden sind. Diesen Skandalfall habe ich auch in einem Film aufgearbeitet, der allerdings auf Veranlassung der Stadt Bergisch-Gladbach nach ca. 16.000 Anklicke und ca. 200 Kommentaren, innerhalb von 14 Tagen, von meinem Pressekanal „TV-Journalistenbüro“ begründungslos gelöscht worden ist..

Diesen Film können Sie sich hier trotzdem anschauen: Bergisch Gladbach Skandal im Jugendamt wegen grundloser Kindesentziehung. Ein Film von Heinz Faßbender:

Verheimlichen?

Das Jugendamt der Stadt GL hat bisher mit einer unglaublichen Penetranz versucht, diesen Skandalfall zu vertuschen. Auch mit einer strategischen Strafanzeige gegen den Journalisten die von dem Amtsgericht als Strafbefehl in Höhe von 900,– € unterschrieben worden ist, die diesen Familienskandal mithilfe eines vollkommen ungeeigneten Jugendamtsmitarbeiter angerichtet hatte. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, weil es Beweise gab, dass das Jugendamt GL bewusst einen Besuchsboykott gegen die Mutter durchgetreten hatte und dem Richter weitere Beweisangebote ganz offensichtlich zu aufwendig waren, öffentlich zu verhandeln.

Amtsgericht Bergisch Gladbach: Mit strategischen Strafbefehl gegen einen Journalisten eigene Gesetzlosigkeit als das Recht des Stärkeren vertuschen.

In dieser öffentlichen Verhandlung ist auch der Jugendamtsmitarbeiter Timo Henrichs aufgetaucht, der das Desaster in der Familiensache Haddad mit dem Amtsgericht GL – Familiengericht angerichtet hatte.

Selbstverständlich hätte der Unterzeichner als Angeklagter diesen Ex-Mitarbeiter gefragt, warum er denn das Jugendamt verlassen hat. Denn, die Recherchen haben ergeben, dass er als Heilerziehungspfleger vom Ausbildungsstand her nicht in der Lage war, eine Kindeswohlgefährdung festzustellen. Meine damalige Anfrage, ob und wo er denn sein „Sozialarbeiter-Diplom“ erhalten hat, wurde nicht beantwortet. Im Gegenteil. Das Jugendamt hat erneut eine Strafanzeige wegen Verleumdung aufgetischt – jetzt wegen einer angeblichen Behauptung eines Titelmissbrauches – wobei es doch nur eine Presseanfrage war. In diesem Zusammenhang ist dann auch gefragt worden, ob er wegen des fehlenden Sozialarbeiterdiploms schlagartig das Jugendamt verlassen hat, auch nicht beantwortet worden.

Sehr dubios:

Merkwürdig: In einer Fernsehsendung einige Monate vorher ist Heilerziehungspfleger Timo Henrichs ganz plötzlich in seiner Antwort-Mail an das TV-Journalistenbüro ein „studierter“ Sozialarbeiter B.A.

Wie kann das sein? Ist das Zauberei?

Timo Henrichs, wie hier zu sehen ist, nimmt als Heilerziehungspfleger in  der ARD-Quizshow „Drag Queen“ mit Jörg Pilawa teil, so berichtet es der Kölner Stadt-Anzeiger.

Das merkwürdige ist, dass die Anzeigeerstatter, die sich sonst auf den „Datenschutz für die Geschädigten“ berufen, in einem öffentlichen Strafprozess antworten müssen.

Hier gilt dann der angebliche Datenschutz für Familie und der Kinder nicht. Meine Frage an das Jugendamt bzw. Pressestelle der Stadt GL betrifft eine besondere aufgefallene Merkwürdigkeit eines Jugendamtsmitarbeiters, der möglicherweise nicht berechtigt war, ein derartiges Familienrecht-Desaster anrichten zu dürfen. Keine Daten zu Eltern oder Kinder wurden abgefragt.

Hier wird eindeutig der Datenschutz zum Täterschutz missbraucht. Kriminelle Handlungen in Behörden sind geheime Kommandosache. 

Ebenso die fehlerhafte Gefährdungsmeldung einer Mitarbeiterin der Caritas oder die perfide Verleumdung von Mitarbeitern des Jugendamtes, die Eltern seien Drogenabhängig wurden nicht beantwortet.

Ist das nicht eine Strafvereitelung im Amt?

Immer wieder wurden neue Begründungen gegen die Eltern nachgeschoben, um die Erstentscheidung nicht ins Wanken zu bringen. Die Eltern leiden, weil sie nunmehr ihre Kinder nur noch sehr wenig sehen dürfen. Das hat nichts mit Kindeswohl zu tun. Warum es diesen Besuchsboykott gegeben hat – auch das wurde nicht beantwortet. Datenschutz wird hier zum Amts-Täterschutz missbraucht! Eine Kontrollmöglichkeit mit Anstoß einer Selbstprüfung bewusst unterbunden.

Der Mutter wurden ihre Kinder weggenommen weil angeblich keine Betreuung stattgefunden hatte und deshalb Gefahr für Leib und Leben bestand.

In Kinderhaft des Jugendamtes allerdings auch:

Denn wie sonst sind die Verletzungen am Auge eines der Kinder zu erklären? Auch das wird sicher nicht beantwortet werden, durch die Heiligscheinträger des „Kindeswohls“. Schlimmer noch aber ist die Tatsache, dass die Eltern ihr Kind seit 8 Monaten nicht mehr sehen konnten, angeblich wegen „psychischer Probleme“. Oder wollen sie die Verletzungen verstecken? Die Eltern bekommen keine Antwort. Wie die „Omertà“. Im engeren Sinne die Schweigepflicht der Mitglieder der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen gegenüber Außenstehenden.  Es ist Teil des Ehrenkodex der Organisation – wie bei den Jugendämter und Familiengerichte – das kann nicht mehr so weitergehen!

Die Behörden, der Bürgermeister der Stadt reagieren auch sonst überhaupt nicht auf Anfragen zu diesem schrecklichen Skandalfall. Mit absoluter Ignoranz und einer Art Verrohung gegen die Moral, Humanität und Menschenrecht in Verletzungsabsicht ihres Eides dem Volke dienlich zu sein und Gerechtigkeit für jedermann auszuüben, werden willkürliche Handlungen der Verantwortlichen mit der genannten Art der Geheimhaltung über das Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz zynischer Weise der verfolgten Betroffenen unter den Tisch gekehrt. Diese Menschen wollen aber gerade, dass ihre Fälle öffentlich diskutiert werden und die Ämter bzw. Amtstäter wegen ihres willkürlichen und gesetzlosen Verhaltens zur Rechenschaft gezogen werden..

Dabei wurde überhaupt keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, sondern die Eltern hatten den Jugendhilfeausschuss des Stadt GL angerufen.

Sie beziehen sich hier auf einen angeblichen Datenschutz, den es bezüglich meiner Anfragen überhaupt nicht gibt. Sie verstecken sich hinter ihren Datenschutz, um ihre gesetzlosen und unmoralischen Handlungen zu verschleiern. Die Verantwortlichen wollen nicht die Verantwortung übernehmen, dass alle Beteiligten sich der Verfolgung einer unschuldigen Mutter und ihren Lebenspartner nach § 344 Strafgesetzbuch schuldig gemacht haben.

„Wer als Amtsträger absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen verfolgt oder unter Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung wider besseres Wissen freiheitsentziehende Maßnahmen anordnet, wird strafrechtlich und disziplinarrechtlich belangt“.

Die Kinder wurde wegen falschen Aussagen der Familienhilfe der Caritas und fraglicher rechtlicher Grundlagen eines unbefugten Mitarbeiters (Timo Henrichs) der Mutter entzogen. Insoweit sind hier vier Kinder und die Eltern ihrer Entscheidung in Freiheit zu Leben und sich in eigener Entscheidung entwickeln zu können, beraubt worden.

Das Journalistenbüro fragt hier keine persönlichen Daten eines Kindes oder der Eltern ab, sondern hat den Behörden ihr eigenes Verhalten durch intensive Recherche vorgehalten und um Mitteilung gebeten, ob sie aufgrund nachweisbarer Hinweise in der Lage sind, ihren unhaltbaren und  rechtsstaatswidrigen Zustand zu heilen.

Warum soll das unter den Datenschutz fallen?

Die Einschaltung EU-Abgeordneter scheint notwendig um die Frage politisch zu klären, ob ein Fehlverhalten von Behörden und der Familiengerichte prinzipiell unter dem Persönlichkeitsrecht der Verfolgten vertuscht werden können, oder ob die Behörden zu ihrem Verhalten gegenüber der Presse Auskunftspflichtig sind.

Aus gutem Grund hat man wegen der grauen deutschen Zeiten – „Geheimverhandlungen“ verboten. Das „Schweigen der Ämter“ ist nicht länger hinzunehmen. Die politischen Kontrollvertreter haben das Jugendamt zu überwachen und sind bei Gesetzesverstößen gegenüber der Öffentlichkeit Auskunftspflichtig.

Das Schweigen der Verantwortlichen hat nichts mehr mit Demokratie zu tun!

Fall 2: Familiensache Weber

Schreiben an den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg.

wie Sie der untenstehenden Mails entnehmen, habe ich verschiedene Stellen um Aufklärung gebeten, warum einer unschuldigen Mutter, die einen Missbrauch begangen haben soll, nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Essen, ihr Kind das seit 2021 nicht mehr im Haushalt der Mutter lebt, zurückgegeben worden ist. Das Jugendamt verfolgt ein unschuldiges Kind und die Mutter mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme.
Aufgrund meiner Recherchen konnte nachweisbar festgestellt werden, dass es sich beim angeblichen Missbrauch um eine Windeldermatitis gehandelt hat. Interessant ist, dass diese Hautreizungen des Kindes im Windelbereich auch bei der bezahlten Pflegestelle festgestellt wurde, allerdings nicht zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die so bezeichneten Pflegeeltern geführt haben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist hier an elementarer Stelle aufgehoben worden, ganz offensichtlich, weil die Behörden hier mit unterschiedlichen Messlatten ihre ungesetzlichen Handlungen nicht verantworten wollen. Wer als Amtsträger unschuldige Menschen verfolgt wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft. Das interessiert die Amtstäter überhaupt nicht. Das Kind bleibt trotz Einstellung in „Pflege-Haft“.
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Die Behörden, offensichtlich auch der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, ebenso der Regierungspräsident in Stuttgart, ja sogar der Ministerpräsident antworten nicht auf diesen schrecklichen Skandalfall mit absoluter Ignoranz.  Es ist eine totale Verrohung gegen das Menschenrecht in Verletzungsabsicht ihres Eides dem Volke dienlich zu sein und Gerechtigkeit für jedermann auszuüben. (Der Ministerpräsident BW hat allerdings inzwischen geantwortet.) Der Oberbürgermeister ist Verantwortlicher für das Jugendamt. Der Regierungspräsident Kommunalaufsicht für den Oberbürgermeister.
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Sie alle beziehen sich hier auf einen angeblichen Datenschutz in Verlogenheit einer Sorge um die Betroffenen, den es bezüglich der Presse-Anfragen überhaupt nicht gibt. Sie verstecken sich hinter falschen Datenschutz, um ihre Verbrechen gegen Schutzbefohlene zu verbergen, um den „sauberen“ Rechtsstaat zu mimen.
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Das Bild zeigt die Tochter der Mutter Weber mit Verletzungen und Verbrennungen im Gesichtsbereich und am Auge. Da war das verschleppte Kind in der „Obhut“ der vom Jugendamt Stuttgart bezahlten „Pflegestelle“ in Haft. Warum sind keine Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet worden, denn die Diagnose spricht hier eindeutig von Misshandlung. Und der Mutter wird ihr Kind wegen einer Windeldermatitis, als Missbrauch ausgelegt, entführt. Was ist nur los in den deutschen Familiengerichten und Jugendämter?

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Die Diagnose in der Entfremdungs-Haftanstalt:

„T 74.9 heißt: Missbrauch von Personen, nicht näher bezeichnet : Sie wurden missbraucht.

Gesundheitliche Folgen können körperlich oder seelisch sein.

Es gibt unterschiedliche Arten von Missbrauch. Man spricht zum Beispiel von körperlichem, sexuellem oder seelischem Missbrauch. Jede Art von Missbrauch kann zu gesundheitlichen Folgen führen.“

Der Beweis:

Der Journalist fragt auch hier keine persönlichen Daten zu einem Kind oder der Eltern ab, sondern möchte wissen, ob einer Mutter zu Unrecht ihr Kind vorenthalten wird und sie ohne Verurteilung als Verbrecherin abgestempelt wird. Meine intensiven Recherchen wurden den Behörden und Gerichten vorgehalten und um Mitteilung gebeten, ob die Ignoranten ihren unhaltbaren und dem rechtsstaatswidrigen Zustand überhaupt mal erkennen wollen. Auch was dem Kind in der Pflegehaft passiert ist – bleibt GEHEIMSACHE!
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Die Mutter hat diesen diagnostizieren Missbrauch in der Pflege-Haft nur deshalb heraus bekommen, weil das Kind über ihre Familienkrankenkasse versichert war. Diese Informationslücke hat das Jugendamt ganz schnell durch einen Versicherungswechsel geschlossen. Jetzt bleibt alles untern Teppich. Die Täter sind und bleiben für ihre Schandtat am Kind geschützt. Die Mutter dagegen wegen einer Windeldermatitis mit Brachialgewalt verfolgt.

.Keine Antwort. Alles GEHEIM! Keine Einsicht! Es ist nicht zu fassen!

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Auch hier die Frage: Warum soll das unter dem Datenschutz fallen?

Aus gutem Grund hat man wegen der grauen deutschen Zeiten – „Geheimverhandlungen“ verboten. Ich nehme das „Schweigen der Ämter“ oder politischer Kontrollvertreter“ nicht mehr hin. Das halte ich für kontraproduktiv für den Rechtsstaat und „unsere“ Demokratie, für die wir in diesen Tagen ständig aufgerufen werden auf die Straße zu gehen.

Schweigen hat nichts mit Demokratie zu tun!

Eine Antwort des Datenschutzbeauftragten BW steht noch aus.
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Klicken Sie hier: Zu Problemen des Daten- bzw. Vertrauensschutzes in deutschen Sorgerechtsverfahren

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