Aktualisiert am 11.01.2014 10.00 Uhr
Die Justiz das unkontrollierte Wesen > Beamte, Juristen und Justiz machen sich das Land zum Untertanen.
Nur ein kleiner Fall aus dem Zivilrecht > das ist Justizalltag in Bergisch-Gladbach Az.: 60 C 451/11. Für 45 Minuten 4200,-€ abkassiert. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach bestätigt diese Abzocke eines Kölner Rechtsanwaltes. RA Joachim Külschbach will einen Auftrag zur Darlehns-Beschaffung erhalten haben. Der angebliche Auftraggeber braucht aber überhaupt keinen Kredit. Zum Zeitpunkt des Bankgespräches für eine angebliche Kreditbeschaffung waren genügend Barmittel auf dem Konto des angeblichen Auftragsgebers.Er war auch voll Geschäftsfähig sich selbst einen Kredit bei seiner Hausbank zu organisieren.
Die Dresdner Bank, jetzt Commerzbank, lies ohne Vorlage einer Vollmacht und Rücksprache mit dem Betroffenen das Gespräch zu. Erst eine Stunde vorher hat sie dann ihren Kunden informiert. Der fuhr sofort zur Bank und versuchte das Gespräch zu unterbinden. Das wurde dem Kunden und angeblichen Kreditnehmer zum Verhängnis. Das die Sachbearbeiterin der Bank gegen das Bankgeheimnis verstossen hat, ja sogar den Kunden verraten hat, will sie heute nicht mehr wissen.
Die Commersbank windet sich um ihre Verantwortung
Das Gericht sprach dann von einer „stillschweigenden Vollmacht“, weil er zur Bank gefahren war und am Gespräch zur „Kreditbeschaffung“ teilgenommen hatte. Um eine Kreditvermittlung ging es, nachdem der Kunde aufgetaucht war, allerdings nicht mehr. Der jungen „Richterin“ am Amts- Gericht ist das alles EGAL. Juristen bekommen auch ohne Auftrag Moos! Auch wenn es ein gelebter Betrug ist!
Zur Forderungsunterstreichung wurde aber vorsichtshalber bei Gericht eine Vollmacht des Mandanten vorgelegt. Vom gleichen Tag, obwohl der angebliche Kreditnehmer an diesem Tag keine Vollmacht unterschrieben hatte. Er geht deshalb von einer Fälschung der Vollmachtsunterschrift aus. Ein grafologisches Gutachten hält das Gericht auch nicht für erforderlich. Auch der Hinweis, dass ein Anwalt eine Gebührenvereinbarung bei außergerichtlicher Vertretung vereinbaren sollte – das sagt der BGH > > für das Gericht ist es nicht von Belang! Der Anwalt darf hier jetzt soviel kassieren, weil er behauptet, bei der angeblichen Kreditbeschaffung sei es um 400.000.- € gegangen. Und deshalb darf er jetzt – so das Skandalurteil des Amtsgerichtes Bergisch Gladbach – nach Streitwert abrechnen. Ein Kredit hat der Anwalt auch nicht besorgt > war ja auch nicht nötig > also ist das eine reine Luftnummer. Die Kosten: 4200,- €plus 9 % Zinsen und knapp 1000,- € Anwalts- und 350,- € Gerichtsgebühren zur miesen amtsgerichtlichen Durchsetzung dieser Betrugs-Nummer. Juristen halten halt zusammen! Das Landgericht Köln fand diese Külschbach Schweinerei auch in Ordnung. Es ist kaum zu fassen………der Normalo würde dafür in den Knast gehen.
RA Joachim Külschbach, Dürener Str. 270, 50935 Köln Tel.: 0221 432646 , Fax: 0221 433260, E-Mail: rakuelschbach@t-online.de ist sich selbstverständlich keiner Schuld bewusst. Er soll gerade diesen Mandanten mit weiteren dreckigen Tricks und üblen Geschichten abkassiert haben.
11-01-2013
Auch in einem zweiten „Verfahren“ 63 C 475/11 hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach und der Klösche – Advokat Külschbach den gleichen Mandanten erneut abgezockt. Teilweise sind Rechungen mehrfach gezahlt oder Pauschalen für „Irgendetwas“ verbucht worden. Leistungen hat dieser Rechtsanwalt fast nie erbracht und sogar in krimineller Art und Weise den Ausgenutzten verraten. Die Redaktion hat sich entschlossen, diesen Fall in sämtlichen Einzelheiten aufzugreifen. Sie werden sich Wundern was heute in der Justizindustrie möglich ist!
Die Gerichtsakte 63 C 475/11 und 60 C 451/11 über diese gravierenden Fälle von Abzocke durch Külschbach und dem Amtsgericht Bergisch Gladbach liegen der Redaktion vor. Deshalb können wir nur vor einer Mandatierung dieses „Anwaltes“ warnen.
Rechercheversuche
Anruf am 20.12.13 beim Amtsgericht Bergisch – Gladbach (sinngemäß wiedergegeben).
Die Direktorin des Amtsgerichts, Johanna Saul-Krickeberg meint auf Anfrage, dass prinzipiell keine Links geöffnet werden, die per Mail bei der „AG“ ankommen. Wusste aber von dieser Anwaltsabzocke (wie hier beschrieben) sehr genau bescheid. Außerdem kommentiere man die Urteile nicht, sagte sie. Frage: Ist das die der Arroganz der Macht. Antwort: Wie war noch Ihr Name. Frage: Wollen Sie mich jetzt anzeigen, weil ich dieses Schand-Urteil kritisiere? Antwort: nein – mit Ihnen rede ich nicht. Aufgelegt.
Fazit: Diese Herrschaften drehen vollkommen am Rad. Es interessiert die zivilisatorische Kritik an ihren schrecklichen und ungerechten Handlungen überhaupt nicht. Was hat der „Staat“ uns hier für kaltschnäuzige Juristen/in anerzogen und lässt diese mit solcher Macht auf die Allgemeinheit los?
20.12.13 Die Redaktion erhält Mitteilung von einem „Freien“ Kollegen, dass er Klüschbach angerufen und um eine Stellungnahme gebeten habe.Die Antwort : Nur schriftlich. Das aber haben wir selbstverständlich auch schon getan. Reaktion: Keine Antwort.
Hier dann auch die Mail vom 15.12.13 an Klüschbach( Guten Tag, beiliegenden Bericht auf justizalltag-justizskandale.info zur gefälligen Kenntnisnahme und einer veröffentlichungsfähigen Stellungnahme. Herzlichst der Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. > Das Redaktionteam. )
Siehe auch Hausmitteilungen
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Respekt: diese Homepage kommt zur richtigen Zeit. Nur die Veröffentlichung dieser Fälle kann Klarheit in die Wahrheit bringen. Klären Sie weiter so unerschrocken auf…….Danke
An alle Kölner – diesen „Anwalt“ meiden! Solidarität mit dem Opfer!
Meinegüte ist dieser Rechtsanwalt eine linke Ratte! Und die Richter die das Mittragen sind ja auch nicht besser – ich bekomme das Kotzen! Man darf nie in die Hände dieser Justiz geraten ….ich bin gespannt wie es weiter geht. Und die Commerzbank sollte sich was schämen. Vorschlag von mir – Konto kündigen.
Die Frau Direktorin sollte sich mal einfach fragen, wie sie sich verhalten würde, wenn ihr so etwas , wie diese Abzocke hier, vor den Kopf geknallt wird….Eine Frechheit diese Arroganz, ist ja fast wie in Russland!
Warum ist dieser Typ immer noch „Anwalt“. Was sagt die Rechtsanwaltskammer. Was sagt der Gerichtsbezirk bei dem dieser Betrüger – egal ob der sich ein Urteil erschlichen hat – als „Anwalt“ agieren darf. Wieviele Menschen hat DER mit seiner Gier abgezockt? Ich bin mal auf weitere Ausführungen hier gespannt – und das Verhalten der Direktorin ist doch total daneben. Man kann garnicht soviel Essen, wie man hier kotzen muss!
Die blöde Bank mit dieser blöden Frau Kals oder so sollten diesen Schaden sofort wieder gutmachen. Das Gebietet der Anstand!
Von Missständen in der Anwaltschaft erfährt man fast täglich aus den Medien. Die abwiegelnde Haltung der Anwaltschaft, der Rechtsanwaltskammern und der Justizverwaltungen wird widerlegt durch die nachfolgenden Zitate, die fast ausschließlich von Rechtsanwälten, Richtern und Juristen stammen:
VgM – “heiße Eisen”, Nr. 4 Ende August 1977, Verein gegen parlamentarischen und bürokratischen Missbrauch e.V., Dortmund:
“Wir brauchen den ‚Bürgeranwalt’ auch für die vielen Fälle von ‚Parteiverrat’, für die sich höchst selten ein Anwalt findet, der gegen ein Kollegen vorgeht.
Die Anwaltskammern (und ähnliche Standesorganisationen für andere Bereiche als Zwangsorganisationen) sollten verschwinden, denn u.E. hat Jeder nur dieselbe Ehre und nicht – wie es scheint – dass durch solche Organisationen Abschirmungen von Berufskollegen möglich sind.
Es ist u.E. auch Pflicht eines jeden Anwaltes, Verstöße in der Strafrechtspflege nachhaltig zu rügen, denn ein Anwalt ist nicht nur Mitglied des ‚souveränen’ Volkes, sondern auch als Organ der Rechtspflege besonders verpflichtet, Behörden und Gerichte auf verfassungsgerechtes Arbeiten hin zu überprüfen und Lärm zu schlagen, falls er Verstöße feststellt!”
Aus der Anzeige in DER SPIEGEL Nr. 15/2001, Seite 236, für die Monographie von Uwe Wesel “Der Mandant von heute ist der Gegner von morgen”
“Nur Prädikatsjuristen werden in den Staatsdienst übernommen, die schlechteren Absolventen drängen in die Anwaltschaft. Und da die meisten Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.”
Der Amtsrichter Klaus Burckhardt in der Dt. Richterzeitung 1988, S. 186:
“Wenn der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort Bahn, wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf um den lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung über Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorhaltlosen Identifizierung mit dem Willen des Mandanten.”
Aus der Leipziger Volkszeitung, veröffentlicht in DER SPIEGEL Nr. 31/1993, Seite 182:
“Bürgerverein sucht zur ständigen Betreuung seiner Mitglieder einen hervorragenden ehemaligen Ost-Juristen zur Prüfung und Offenlegung von Mandatsbetrügereien von West-Juristen. Chiffre (geschwärzt) 04088 Leipzig.”
Leserbrief von Horst Fritzel, Präsident des Ehrengerichtshofes für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL Nr. 2/1993:
“Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrenge richte (jetzt Anwaltsgericht und Anwaltsgerichtshof) mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. Die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfassten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementaren Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt.”
SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte (I) in DER SPIEGEL Nr. 49/1989, Seiten 152, 158:
“Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihm anvertrauten Geld umzugehen. … Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. … Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei ‚mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet’. Derart negativ werde womöglich ‚kein anderer dreier Beruf’ gesehen.”
Norbert F. Pötzl in Folge II in DER SPIEGEL Nr. 50/1989, Seiten 130, 134:
Das anwaltliche Standesrecht sei ja ‚nie das gewesen, was es zu sein vorgab’; Es habe so (RA) Eschen, ‚zu keinem Zeitpunkt die Gewähr für die Qualität der Arbeit der Anwaltschaft’ geboten. Weder habe das Standesrecht verhindert, dass die Anwälte ihre Mandanten ‚betrogen oder hintergangen’ noch dass sie deren ‚Interessen verraten’ hätten.
Der Mandant spielt im herkömmlichen anwaltlichen Standesrecht nur eine untergeordnete Rolle. Der angesehene Verwaltungsrechtler Konrad Redeker, 66, findet es ‚charakteristisch, dass die Regeln über das Verhalten des Anwalts gegenüber den Rechtssuchenden keinesfalls an der Spitze stehen, sondern nach denen über das Verhalten gegenüber Gericht und Behörden und gegenüber Kollegen erst an dritter Stelle folgen’.
Der Mandant ist Störenfriede in einer Juristen-Ordnung, in der sich die Anwälte als ‚Organe der Rechtspflege’ eher der staatlichen Obrigkeit zurechnen. Ein derartiges Berufsverständnis bringt es denn auch mit sich, dass Anwälte nicht wie Dienstleister auf ihre Kundschaft zugehen.”
Aus dem Leserbrief von RA Peter Herzberg, Esslingen, zu der SPIEGEL-Serie über die Anwaltschaft von Norbert F. Pötzl in DER SPIEGEL Nr. 51/1989:
“Im übrigen hat Herr Pötzl viele Missstände im deutschen Anwaltsstand hervorragend recherchiert, die Dinge sind aber noch weitaus schlimmer als von ihm dargestellt.”
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 356 StGB (Parteiverrat), Rdnr. 164:
“Den Kundigen wie den Unkundigen überrascht die Vielfalt der Sachverhalte, die zu parteiverräterischem Handeln oder doch in seine Nähe rückendem Verhalten genutzt werden. Noch mehr erstaunt die nicht selten geradezu jungfräulich anmutende Unberührtheit der Rechtskenntnis vom Inhalt und den ausgedehnten Grenzen des § 356, das leichtgläubige Vertrauen gestandener Volljuristen in das Urteil von Laien über diffizile Rechtsfragen und die Unbekümmertheit und manchmal Unverfrorenheit, mit der Rechtsanwälte, das Ethos ihrer Berufsbezeichnung außer acht lassend, sich über die Grenzen des § 356 hinwegsetzen zu können gemeint haben.”
also, ob alle diese Kommentatoren den Fall wirklich kennen? Herr Külschbach ist ein super integrer Rechtsanwalt. Ich finde diese Kommentare schon unerhört.Kennen Sie die Akten, haben Sie diese selbst gelesen? Kennen Sie Herrn Külschbach?
Liebe Frau Thomas – ja die Redaktion kennt die Akten und vieles mehr. Es ist noch viel Schlimmer, wie Sie denken. Wir werden bei Gelegenheit auch darüber berichten. Integer ist dieser Mensch aus unserer Sicht nicht. Wir können nur alle vor ihn warnen. Trotzdem sehr nett, dass Sie sich für diesen Anwalt einsetzen.
Freundliche Grüße
Das Redaktionsteam
Tja, Anwälte- wir haben ein ähnliches Problem erlebt.
Unser Anwalt hatte einfach keine Ahnung und meinte zunächst er würde uns die (unnötig angefallenen Gerichts- und Anwalts-) Kosten erstatten, jetzt hat er es sich allerdings wieder anders überlegt und ist sich plötzlich keiner Schuld bewusst.
Obwohl er de außergerichtlichen Kosten offensichtlich auch abgerechnet hat und wir ihm außergerichtlich alle Unterlagen vor Klageeingang zugeschickt hatten und telefonisch um Bearbeitung baten, meint er jetzt er hätte uns außergerichtlich gar nicht vertreten und laut Differenzhypothese wären wir so ja noch gut weggekommen (somit erstattet er nichts).
Der Anwalt hat einfach fahrlässig gehandelt und auf die außergerichtlichen Schreiben des Klägers gar nicht reagiert bzw. hielt die eingereichte Klage sodann für unschlüssig.
Vor Gericht hat er kein einziges Wort herausbekommen und der Mandant musste alles klären.
Was macht man mit solchen Schlawinern?
Nochmal auf Schadensersatz klagen und hoffen, dass der neu beauftragte Anwalt kompetent ist?
Die (Vor-) Geschichte ist total kurios: https://www.facebook.com/mk.iww/posts/496281180476313
Erst vom Vermieter in die Pfanne gehauen und dann noch vom Anwalt.
Seit fast 7 Jahren kämpfe ich um mein Recht wegen eines mehrfach längst bewiesenen/bestätigten Behandlungsfehlers. Ein Ende ist noch immer nicht in Sicht.
Derzeit bin ich emotional viel zu blockiert, um darüber sachlich berichten zu können. Das Ganze (Verhalten/Vorgehen, die Lügen/Vertuschungen sowohl des Arztes/Gerichtsgutachters als auch von Anwälten) ist mehr als unfassbar. Ich werde versuchen, mich zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu berichten. Die erste mündliche Verhandlung findet Anfang 2015 statt. Prozessbeobachter wären meinerseits sehr gewünscht, wenn dies möglich ist.
Bitte wenden Sie sich an der Verein Justiz-Opfer e.V. http://www.justiz-opfer.info/
Versteigerungs Betroffene Kinder Zeigen auf: Richterin Mag. Claudia Schirnhofer Wiener Neustadt stellt einen Besachwalterungs Antrag an unseren Helfer das er nicht mehr helfen kann um uns auf die Straße zu werfen:
Gegen den Helfer:
In den Betrügerischen Zwangsversteigerungen:
In zusammen Arbeit mit Villacher Richter Mag: Peter Krenn und den ÖRAV Rechtsanwaltsverein Wien: Zeig der Villacher Roller Song:
Begründung Richterin kann Eingaben der normalen Bürger nicht Lesen. Das Zeigt das Intelligenz und Logisches Denkweise nicht im Einklang des Beruf Richter/in steht, zeigt die Form des Lesens in verworrener Form: Eingaben der normalen Bürger die Verfahrenshilfe Anträge stellen, Eingaben gegen die Zwangsräumungen wo Kinder auf die Straße geworfen werden!!!: Eingaben von einfachen Bürger können von der Richterin nicht Gelesen werden, nur wen Sie von Rechtsanwälten eingegeben werden: Das zeigt das Bürger verblödet werden!!! Banken Verkaufen Kredite Rechtsanwälte und Inkassofirmen kaufen Sie. Richter Versteigern mit einem Lächeln und werfen Kinder auf die Straße. Aktenkundige Berichte:
Der EUGH zeigt auf: Für Bürger der Normalen Denkweise und Lese Art:
Offensichtlich falscher Umgang mit Europarecht kann zivilrechtliche Haftung auslösen.
EuGH erweitert Richter-Haftung für fehlerhafte Urteile
Den Österreichischen Staat und seine Richter-Staatsanwälte-Anwälte kann der nachlässige Umgang mit dem Recht bald teuer zu stehen kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil erstmals eine erweiterte Haftung für Fehlurteile der Justiz eingeführt. Gehaftet wird für die Missachtung europäischen Rechts.
Alle Eingaben und Anträge der Betroffen Bürger liegen bei Gericht und der Staatsanwaltschaft auf: Zu Lesen in normaler Denkweise:
Nicht nur das Gericht in Bergisch Gladbach macht „gerne“ mit. Wenn Richter, Rechtsanwälte
und Staatsanwälte Straftaten begangen haben machen alle Gerichte *gerne* mit, wenn
es um die Nicht-Aufklärung der Anschuldigungen geht.
In Dresden habe ich eine Feststellungsklage mit dem Antrag *Es wird festgestellt, dass die
RA-Kanzlei >Nikolaus Eckardt & Ko.* ein unrichtiges Gerichtsprotokoll (hier: Az. ? C 245/91
Riesa; 20.2.92) in den Rechtsverkehr gebracht hat.
Der Richter Herr Claus Bogner gab mir hierzu folgenden Hinweis:
*Wenn Richter Gerichtsprotokolle fälschen und Rechtsanwälte diese in den Verkehr bringen,
geht sie das garnichts an. Sie haben überhaupt gar kein Feststellungsinteresse.*
In diesem Sinne wurde auch das URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES
verkündet.
https://www.facebook.com/events/496151797258186/?active_tab=posts