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Wie die Stasi, so das Jugendamt?
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Geheime Deportationstreffen jeden Tag in Deutschland: Jugendamt & Familiengerichte verschleppen Kinder aus intakten Familien!
Die in diesem Bericht ausführlich beschriebenen Fälle können Sie hier schon einmal im Kurz-Film zusammengefasst anklicken. (weiter unten)
Die Macht des Jugendamtes – Eine Klicke der Kontrolllosen im alten Geist von Deportationen.
Der alte Geist der Jugendämter hat sich nie geändert. Die Jugendämter waren schon immer Träger des NS-Staates oder später eine Polizeistation. Das sind die Jugendämter heute noch.
Verschleppen, Deportieren, Gewaltanwendungen, Sexuellen Missbrauch fördern oder aussitzen. Jugendämter waren immer dem Staate hörig und haben ihm anstandslos gedient.
Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch etwa 8.000 Säuglinge in Deutschland und etwa 12.000 in Norwegen in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS großgezogen.
Die Organisation des Jugendamtes wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. Im Übrigen sollten die rechtlichen Bestimmungen des RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) so ausgelegt werden, dass damit eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne gesichert werden konnte. Die damit gemeinten Erziehungsziele kommen deutlich zum Ausdruck im § 1 der 1939 erlassenen Verordnung über Jugendwohlfahrt in den sudetendeutschen Gebieten.
Am 25. März 1939 wurde die Mitgliedschaft in der „Hitlerjugend“ durch die Verordnung der „Jugenddienstpflicht“ obligatorisch. Die Grundlage dafür bildete das „Gesetz über die Hitlerjugend“ vom 1. Dezember 1936. In der Nachwuchsorganisation der NSDAP wurden die deutschen Jugendlichen ganz im Sinne der Nazi-Ideologie erzogen und auf ihre künftige Rolle als Wehrmachtssoldaten vorbereitet.Die damaligen NS-Jugendämter hatten dieses ideologische Erziehungsziel zu überwachen und Abweichungen rigoros zu bekämpfen, bishin zu „Sonderbehandlungen“.
Nach dem Krieg wurde das Jugendamt von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder – die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden – nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, „der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung“ wurden die Kinder an deutsche Adoptivfamilien „transferiert“. Diese Art und Weise der „Kinderentziehung“ wird in alter Tradition heute noch gepflegt.
Fazit: Sie haben NICHTS aber überhaupt NICHTS dazugelernt.
Fall 1 im Bericht „Deportation“
Fall 2
Fall 3