16.05.2024 10:00 Uhr aktualisiert
Werner Heinrich, ist gestern am 15.05.2024 zu 70 Tagessätzen á 130 € verurteilt worden. Diese Justiz dreh zur Zeit nur noch gemeingefährlich am Rad.
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Mehr dazu kommt im heutigen SCHWABO und in der Stuttgarter Zeitung – Auch die „BILD“ wird darüber noch berichten
Die Verhandlung gegen den ehemaligen Richter in Reutlingen beginnt am Mittwoch den 15. Mai. 2024 um 9 Uhr, in der Gartenstr. 40, im Saal III – Amtsgericht Reutlingen –
Wird die Meinungsfreiheit dann zu Grabe getragen?
Werner Heinrich schreibt im Vorfeld seiner Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Reutlingen:
In Deutschland darf man fast alles sagen und tun, wenn es von Menschen kommt, die nicht deutscher Abstammung oder Grüne und Rote sind.
Andersherum gehört man schnell zu denen, auf die aus allen Rohren geschossen wird, wenn man „Müller“ oder „Meyer“ heißt, schreibt die NZZ, die Neue Züricher Zeitung, jüngst so zutreffend.
Auch mit dem Namen „Heinrich'“ kann man ohne weiteres zu den Verfolgten gehören, schreibt mir mein Schwager Mayer.
Auch wenn man „Schulz“ oder „Schrade“ heißt, kann es einem bei der verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft Tübingen und dem willfährigen Amtsgericht Reutlingen, als offener politischer Gegner der anti-deutschen Grünen und des anti-deutschen Mainstreams, schlecht ergehen, schießt es mir so durch den Kopf.
Ja, jetzt habe ich immerhin schon drei Strafverfahren am Hals.
Natürlich alle drei zu Unrecht. Eindeutig. Ganz offensichtlich.
Das erste Verfahren läuft wegen angeblicher Beleidigung des „Voll-Idioten“ Habeck in einer „Rund-E-Mail“ bzw. einem Posting auf FACEBOOK im letzten Sommer von mir.
Dabei hat mir ein fantasievoller Gesinnungsjäger namens Staatsanwalt Bleier noch aus freien Stücken „liebevoll“ regelrecht angedichtet, dass ich den unfähigen Wirtschaftsminister, der nun wirklich ein ganz spezieller Laie, Nicht-Fachmann und ahnungsloser Stümper auf wirtschaftlichem Gebiet ist, gar mit „Hundekot“ verglichen hätte.
Das hat schlechterdings niemand gemacht.
Ich nicht.
Noch nicht einmal ein gewisser „RAINER“, den ich nicht kenne, der in einem auf FACEBOOK veröffentlichten Gedicht seinerseits Robert Habeck viermal als „Voll-Idiot“ bezeichnet hat.
Dieses „Gedicht“ habe ich dann aufgegriffen und mit einem Zusatz meinerseits nochmal auf FACEBOOK öffentlich gestellt.
In diesem eher spaßigen, keineswegs besonders intelligenten „Gedicht“ hat jener „RAINER“ lediglich in Anspielung auf die im Vergleich zu den Vorjahren erheblich gesunkenen Beliebtheitswerte des früheren Frauentyps Habeck gereimt:
„ER IST BELIEBT WIE HUNDEKOT.“
Wie sich ein Ermittler der „objektivsten Behörde der Welt“, die eine Staatsanwaltschaft nach der klassischen Rollenverteilung in einem Rechtsstaat eigentlich sein soll, zu einer solchen Fehleinschätzung versteigen kann, und mir im subjektiven Tatbereich die denkbar übelsten und niederträchtigsten Motive unterjubeln möchte, kann vielleicht ein Psychiater nach längerer Therapie ergründen.
Dem Reutlinger General-Anzeiger gegenüber hat derselbe Staatsanwalt Bleier in einem Gespräch Anfang Januar 2024 bekundet, dass sein juristisches Grundwissen diesbezüglich eigentlich ausreichend sein müsste, um zu erkennen, dass „im Falle mehrerer Deutungsmöglichkeiten von der Ermittlungsbehörde immer die dem Betroffenen günstigere Variante auszuwählen“ ist.
In seiner praktischen Tätigkeit scheint der Verfolger keineswegs nach dieser rechtstreuen Ermittlungsmaxime zu verfahren, verfolgt er doch wiederholt unbescholtene Bürger mit den gewagtesten Unterstellungen und Andichtungen, um sie kriminalisieren zu können.
Mir als ehemaligem Zivilrichter erschließt sich ein solches Gebaren jedenfalls auch nach längerem Überlegen nicht, ohne dass mir beim Vermuten und der Suche nach einer möglichen Erklärung das Wort „Rechtsbeugung“ in den Sinn kommt.
Das zweite Verfahren läuft wegen angeblicher Volksverhetzung in Gestalt eines ausländerfeindlichen Tweets auf FACEBOOK am 03.01.2023 , der nicht von mir stammt, sondern mir – wohl von grüner Seite – in böser Absicht untergeschoben wurde.
Dieses zweite Verfahren hätte schon nach dem zwingenden Rechtsgrundsatz „Im Zweifelsfalle zugunsten des Betroffenen“ weit im Vorfeld eingestellt werden müssen.
Wenn etwas nicht von mir geschrieben wurde, kann niemals bewiesen werden, dass es doch von mir stammen soll.
Das wird auch ein nur scheinbar „messerscharf“ schlussfolgernder ESTA Dr. Fauser mit der Begründung, der e i n e Satz des Verfassers des Postings, der wüsten Herabwürdigungen ausländischer Mitbürger angefügt ist:
„WOLLEN WIR DOCH BEI DEN RICHTIGEN NAMEN BLEIBEN.“, zeige, dass die Ausdrucksweise des wahren Verfassers „geschliffen“ sei, und nicht „primitiv“, wie ich sie im Hinblick auf Ausdrücke wie „Kanaken“ u. a. beurteile.
Ist es reine Spekulation, wenn mir durch den Kopf geht, ob dieses zweite Verfahren deshalb bis zur – allerdings gänzlich aussichtslosen – Anklage und zur Hauptverhandlung geführt wird, weil ich schon ein erstes Verfahren am Hals habe, und es somit „nicht mehr so drauf ankommt“, zumal man diesen ‚Heinrich“ sowieso schon „auf dem Kieker“ hat, und ganz nebenbei mundtot machen möchte?
Das dritte Ermittlungsverfahren gegen mich läuft noch – bisher ohne Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – , weil ich den durchgeknallten Staatsanwalt Bleier in einem Schreiben in einem laufenden Ermittlungsverfahren im November 2023 an Oberstaatsanwalt Wagner von der Staatsanwaltschaft Tübingen – zu Recht – als „durchgeknallten Staatsanwalt“ bezeichnet habe, womit ich den das Recht und Gesetze verletzenden Staatsanwalt Bleier angeblich beleidigt, verleumdet und ihm übel nachgeredet haben soll.
In meinen Augen handelt es sich dabei lediglich um einen zulässigen Beschrieb einer eigenen Wahrnehmung.
Warum deshalb offensichtlich Oberstaatsanwalt Wagner diesen regulären Vorgang seinem Dienstvorgesetzten, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Grundke, zur Kenntnis gebracht und dieser gar einen Strafantrag gegen mich gestellt hat, verstehe ich nicht, zumal ich davon ausgehe, dass ihm die Praktiken seiner Mitarbeiter bekannt sind.
Diese lächerlichen und krampfhaft aus den Fingern gesogenen Vorwürfe sind so durchsichtig und hilflos verzweifelt, weil man mich als hartnäckigen Kritiker der anti-deutschen Grünen wohl auf Teufel komm raus mundtot machen möchte.
Der absolute Höhepunkt dieser blindwütigen Gesinnungsjagd war jedoch die Anordnung meiner Psychiatrierung durch das Amtsgericht Reutlingen als Reaktion auf den zweiten Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen auf Erlass des weiteren Strafbefehls gegen mich, wegen angeblicher Volksverhetzung, als Folge des mir untergejubelten Postings auf FACEBOOK
Nachdem auch das nicht funktioniert hat, um mich „abzustellen“ oder/und „abzustempeln“, habe ich wenigstens den positiven Beweis erhalten, dass ich normal und geistig gesund bin.
Bei den anderen Personen, die auf mich schießen, wurde das noch nicht geklärt.
Sie wollten mich einschüchtern, zur Verzweiflung bringen und fertig machen.
Jetzt sind sie selbst ziemlich fertig und stehen selbst hilflos da, und wissen noch nicht, wie sie aus dem Loch, in das sie mich gestoßen haben, und dabei selbst mit hineingefallen sind, wieder rauskommen sollen.
Das Ganze hat hohen Unterhaltungswert und wird die Öffentlichkeit noch interessieren und amüsieren.
Mich belustigt es mit jedem Tag mehr. 🙂👍🇩🇪🌻
Die Deutsche Justiz heute:
„Ich habe abartigste Strafverhandlungen über mich ergehen lassen müssen, und das nachdem die gewaltsame Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit, Beschlagnahme des gesamten Hab und Gutes nicht zum „politisch“ erwünschten Ziel, dem Suizid, geführt hatte. Wir haben es mit einem menschenrechtsverachtenden, gewaltbereiten Vertreterpotential zu tun. Wer es wagt, die WAHRHEIT zu sagen und zu beweisen, darf nicht mehr leben. Die rechts-staatlich angeordnete und zu vollziehende Existenz- und Lebensvernichtung der Widersprechenden und Sich-zur-Wehr-setzenden ist die Überlebensstrategie des Unrechtssystems.“
Dieser Inhalt wird von meiner Seite aus bestätigt.
Mit freundlichem Gruß
Heiderose Manthey
Hier wird die Justiz zweckentfremdet und politisch instrumentalisiert, was ich übrigens selber seit vielen Jahren in eigener Sache erleben muss und darf, ebenso Heinz Fassbender als echter investigativer Journalist. Im Grunde genommen ist das nichts anderes als wie im 3. Reich, um die Bürger umzuerziehen, zu manipulieren und einzuschüchtern, was schockierend ist. Ich vermisse in sehr vielen Fällen die Neutralität und Objektivität der Justiz. Ferner haben wir faktisch in Deutschland keine 4. Gewalt mehr. Die Meinungsfreiheit steht nur noch auf dem Papier. Das war für mich auch ein Grund, 1995 nach Österreich abzuhauen, obwohl es hier auch nicht besser ist, jedoch die Devise gilt, leben und leben lassen. Kopf nicht hängen lassen und niemals aufgeben und gut aufpassen, nicht als Querulant oder Spinner aufzulaufen, was das Ziel der zersetzenden Kräfte ist, um die Glaubwürdigkeit zu zerschissen!
VG von Christoph Klein
manchmal stockt einem der Atem – wegen der frappierenden Übereinstimmung der Sachverhalte !
So ist es mir tatsächlich gerade ergangen, als ich die elektronische Nachricht von Herrn Werner Heinrich gelesen habe, weil ich d a s, w a s Herr Heinrich dort beschreibt, von vernachlässigbaren, kleinen Unterschieden einmal abgesehen, g e n a u s o seit 1. Quartal 2023 auch ertragen muss !
Die Verbrechen politisch-juristischer Verfolgung gegen Herrn Heinrich „erkenne ich, auch wenn die Staatsanwälte nicht Bleier, Wagner, Fauser usw. heissen,sondern de Buhr, Laumann usw., 1 : 1 auch bei den gegen mich praktizierten NACHTSTELLUNGEN durch Staatsanwälte und Richter wirklich und absolut genau so wieder.
Die „Methode Heinrich“ wird, etwa seit 1. Quartal 2023, g e n a u s o a u c h g e g e n m i c h „praktiziert“, so dass ich davon ausgehe, dass die politisch-juristische Verfolgung Unschuldiger hierzulande mittlerweile w i r k l i c h M e t h o d e hat. Und auch bei mir gehört zu dieser Methode der politisch-juristischen Verfolgung, gerichtliche Ansatz, mich in die Psychiatrie zu bringen, wozu mittels amtsgerichtlichem Beschluss seit März („Begutachtung beim Psychiater!!“) Anlauf genommen wird.
In den drei Strafbefehlsverfahren hat man mir zwar keine Volksverhetzung untergeschoben. Dafür aber gesetzwidrige Strafbefehle erlassen die mich um fast Euro 6.000 ärmer machen sollen.
Die angebliche „Volksverhetzung“ bei Herrn Heinrich wurde bei mir so umgestaltet, dass ich, angeblich, Reichsbürger sei respektive Kontakte zu angeblichen Reichsbürgern habe (was auch kompletter Unfug ist, weil ich weder jemals Reichsbürger war noch solche Kontakte habe, der aber in den Strafakten zur „besonderen Belastung“ – ähnlich angeblicher Volksverhetzung- mittels Dokumentationen der Politischen Polizei so ausgeweitet wird, dass ich in der Verhandlung durch mehrere Wachtmeister „ausserordentlich zu sichern und zu bewachen“ sei).
Es gibt sogar Parallen beim Bloggen / Tweeten zu den von Herrn Heinrich geschilderten Sachverhalten, weil ich bei twitter in ähnlicher Art und Weise den Habock, den Bearbock, die „GRÜNE KRIEGSPARTEI“ + die Scheisspartei Deutschlands sowie die anderen Scheissparteien Deutschlands
r e c h t s k o n f o r m und öffentlich kritisiert hatte.
Auch bei mir sind natürlich alle drei Verfahren zu Unrecht von der Justiz initiiert worden. Eindeutig. Ganz offensichtlich.
Auch mir wurden 3 Verfahren angehängt (von angeblichen Beleidigungstaten die ich ALLE nicht begangen habe, wo es schon an den Geschädigten und deren Strafantrag ermangelt und meine Worte ZWECKENTFREMDET wurden, meine Worte (aus einem Ablehnungsgesuch und einer Dienstaufsichtsbeschwerde) , im Konflikt mit meinem Persönlichkeitsrecht und meinem Copyright, gefälscht, verfälscht, entstellt und verkürzt werden, um sie auf den Zweck der politisch-juristischen Verfolgung auszurichten; ähnlich dem Werner Heinrich untergejubelten Tweet)
Herr Heinrich und Herr Hümmelink sind, ganz offensichtlich POLITISCH VERFOLGTE des AMPEL-REGIMES und der PARTEIEN-JUSTIZ.
Der Gedanke der mir beim Lesen der Email von Herrn Heinrich und beim Lesen dieser Emails hier kam, auch der völligen zutreffenden Kommentare von Claudia dazu, ist:
Sollten Heinrich und Hümmelink, eventuell, etwas gegen diese Art der Politischen Verfolgung noch unternehmen, um der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass, meines Erachtens, die „Methode Heinrich“ schon FASCHISMUS ist, weil die ReGIERungsverbrecher der Ampel-ReGierung und bei den ReGIERungen in den Ländern nicht einmal davor zurückschrecken, UNSCHULDIGE in der PSYCHIATRIE zu versenken ?
Das sind MAXIMALE STAATSVERBRECHEN die man „Denen“, ABER SO RICHTIG, öffentlich anhängen muss, damit die belichteten und unterbelichteten VerDichter und VerDenker, wenigstens tendenziell, mal aufwachen..
Freundliche Grüsse
Reinhold Hümmelink
D-26723 Emden
Erschreckend diese Entwicklung im Land …….hat wohl schon „Methode“
So viel zur Meinungsfreiheit ………..es war einmal…….so beginnen alle Märchen
Gut auch, dass wir uns austauschen können
Werner Heinrich kann sicher auch Reiner Huemmelink da Hilfestellung geben
Werner sieht das ja alles „gelassen“ – ich bin mir da nicht so sicher
Mit dem Gericht will ich möglichst nichts zu tun haben
Berufsbedingt als Makler hatte ich div. Berührungspunkte
Seit dieser Zeit habe ich keinerlei Respekt vor Richtern, Staatsanwälten, Steuerberater und und und …………..
Gruß Horst Niehues