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Presseanfrage an das „Bundesverfassungsgericht“ Der Justizskandalfall Frank Poschau
Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offenzulegen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-„Würde“- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.
Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .
Es wird Zeit > Schützen wir uns vor dieser Justiz!
Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.
An die „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de>
Sehr geehrte Damen und Herren,zum oben angegebenen „Verfahren“ Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das „Gericht“ nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden „Richter“ beim BGH allesamt über „genehmigte Nebentätigkeiten“ – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?Wird mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der „Einkauf“ von „Richtern“ durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die „Richter“ das jetzt ganz offiziell?Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank PoschauUm eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?Freundlicher GrußTV-Journalist
Von: „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 721 9101-389
Fax: +49 721 9101-461
E-Mail: presse@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit „kriminellem Handeln“ und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
Von: „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de>
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Bernd Odörfer
Werter Herr Odörfer,Das „Verfahren“ ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht „nur“ mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Hier der unverschämte Dreizeiler des „BVG“
Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfers Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.
Und so antwortet das BVG Frank Poschau
Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €.
Ein wichtiger Gedanke:
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Presseanfrage an das „Bundesverfassungsgericht“ Der Justizskandalfall Frank Poschau
Aus dieser Korrespondenz muss die Forderung erhoben werden, dass jeder “Richter“ und Staatsanwalt seine Nebentätigkeiten offen zu legen hat. JEDER! Auch wenn er ein roter, grüner oder sonst wer amtlicher Kostüm-„Würde“- Robenträger ist und unter dem Theater – Tamtam den staatlich – legitimierten Todesdolch tragen.
Hier anklicken: Zunächst ein Artikel aus dem Jahre 1995 von Heinz Faßbender für DPA > über Richter und Nebentätigkeiten > Fazit: es hat sich nichts verändert .
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Der Umgang der deutschen Justiz gegen das Volk, ist eine Tradition aus der Feudal- und Nazizeit.
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Sehr geehrte Damen und Herren,zum oben angegebenen „Verfahren“ Frank Poschau wird um Mitteilung gebeten, warum das „Gericht“ nicht in der Lage ist und zwar über einen Dreizeiler hinaus, seine unanfechtbare Ablehnung zu begründen?Hat das Gericht überhaupt zur Kenntnis genommen, dass die entscheidenden „Richter“ beim BGH allesamt über „genehmigte Nebentätigkeiten“ – mit der Versicherungswirtschaft, die eine Schadenregulierung ablehnt, verbandelt sind.Warum dürfen im Lande derartige abhängige Richter über die Schadensregulierung für Unfallopfer entscheiden?Wird mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des Frank Poschau stillschweigend der „Einkauf“ von „Richtern“ durch die Versicherungswirtschaft vom so bezeichneten Verfassungsgericht hingenommen – bzw. dürfen die „Richter“ das jetzt ganz offiziell?Zur Untermauerung meiner Fragen überlasse ich einen Artikel aus dem Netz. Hier ist der Fall minutiös recherchiert und beschrieben. Hier Klicken — Der Justizskanalfall Frank PoschauUm eine Zeitnahe Antwort wird gebeten. Wenn es Herrn Voßkuhle beliebt, auch vor Kamera. Aber ich denke, im direkten offenen Dialog trauen sich die Damen und Herren der Justizmacht sicherlich nicht. Oder etwa doch?Freundlicher GrußTV-Journalist
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Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
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Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit „kriminellem Handeln“ und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
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An: tv-journalistenbuero@email.de
Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
tv-journalistenbuero@email.de schrieb an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
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Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Bernd Odörfer
Werter Herr Odörfer,Das „Verfahren“ ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht „nur“ mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
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Betreff: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbender,zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bedarf die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde keiner Begründung. Auch den nicht begründeten Entscheidungen geht jedoch eine intensive Prüfung voraus.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
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Sehr geehrter Herr Bernd Odörfer,Ich verweise auf § 93a II b – Bundesverfassungsgerichtsgesetz : Eine Verfassungsbeschwerde muss angenommen werden, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonderer Nachteil entsteht.Im Übrigen befasst die Presseanfrage Bereiche die etwas mit „kriminellem Handeln“ und Vorteilsgewährung oder Annahme einer bestimmten Richterschaft betreffen – und hier ist die Frage erlaubt – warum des BVG – diesen strafrechtlich relevanten Vorwürfen nicht nachgeht?Hierzu erwarte ich eine Stellungnahme.Vielen Dank
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Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
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Sehr geehrter Herr Odörfer,Darf ich nunmehr davon ausgehen, dass Ihr Haus, die Nebentätigkeiten der BGH-Richter, die offensichtlich zu dieser doch merkwürdigen „BGH“ – Entscheidung geführt haben, die Gefälligkeitsgutachten der Gutachter, die Nichtberücksichtigung von Beweismittel, das Hin und Her der unterschiedlichen Entscheidungen, in einem Zeitraum von mehr 10 Jahren, als unanfechtbar im Sinne einer Nichtbearbeitung einer Verfassungsbeschwerde manifestiert und es sich trotzdem nicht wagt, diese erheblichen Rechtsbeugungen und unter der Gürtellinie eines ordentlichen “Rechtsstaates“ befindlichen Handlungen der Kollegen, Kameraden und Freunde noch nicht einmal für begründungsnotwendig hält? Könnte ich deshalb berichten, wer zu diesen erheblichen Merkmalen einer Verfassungsbeschwerde schweigt, ist ebenso ein Täter?Im Übrigen ist 92 b sehr eindeutig und mitnichten mit den 93 a verknüpft. Nennen Sie mir bitte einen Termin, damit dieser exemplarische Fall es Frank Poschau des offensichtlichen Niedergangs oder zumindest einer totalen Verrohung eines “demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ bei einem Interview vor Kamera mit Ihrem Herrn Voßkuhle aus Ihrem Hause, der Öffentlichkeit übermitteln kann.Ihrem Haus soll ja besonders daran gelegen sein, die Öffentlichkeit transparent „mitzunehmen“ > unserem “schönen Rechtsstaat“ zuzuführen und somit Rechtsfrieden zu schaffen im Lande. Nur dafür erhalten Sie den entsprechenden Respekt und die Achtung der Menschen, die tagein und tagaus hart Arbeiten müssen für Ihre Versorgungen, aber nicht für die hier offen zu Tage getretene Arroganz der Justizmacht. Dafür hat kein Anständiger im Lande mehr Verständnis, sondern entwickelt nur noch Abscheu.Mit einem Dreizeiler in so einer „schrecklich parteiischen Sache“ geht das allerdings nicht. Und bitte, beantworten Sie mir zukünftig sämtliche Fragen, der Unterzeichner gehört nicht zum medialen Mainstream Journalismus.Vielen DankIhr Heinz FaßbenderTV-Journalist
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Betreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14
Bernd Odörfer
Werter Herr Odörfer,Das „Verfahren“ ist für die Öffentlichkeit von grundsätzlicher Bedeutung. Denn hier manifestiert sich, dass es überhaupt keinen Zweck mehr hat, sich auf die Justiz verlassen zu können. Ihren sogenannten Spitzenjuristen sollte es ein Herzensanliegen sein, den hohen Vertrauensverlust gegenüber die Justiz entgegen zu treten. Es ist ja auch so, dass es beim BVG nicht „nur“ mal so eben einzelne Entscheidungen sind, sondern grundsätzlich das Unfallopfer in der deutschen Justiz das große nachsehen hat und Existenzen zugunsten der Versicherungsindustrie zerstört werden. Im Übrigen gibt es das Grundgesetz nicht her, dass bei der Versicherungswirtschaft beschäftigte „Richter“ über Schadenersatzansprüche von Unfallopfern entscheiden dürfen. Schon alleine deshalb muss die “verfassungsrechtliche Überprüfung“ nicht von dergestalt gewesen sein, wie die Justiz einen Zeugen im Zeugenstand dazwischen nimmt – nur die Wahrheit auszusagen oder PKH – Anträge überprüft oder eine Haftunfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit.Dies sollte der BVG nunmehr offen und transparent, dem Volke, in dessen Namen er agiert, schleunigst an Hand des Falles Poschau vermitteln.Das muss doch wohl möglich sein – oder haben die Herren Justizgewaltigen etwa Angst?Vielleicht sollten Sie mir noch die Frage beantworten, wie viele derartige „Verfassungsbeschwerden“ Ihr Haus mit einem Dreizeiler ablehnt.Weitere Frage: Nimmt der BVG überhaupt die gesellschaftliche Stimmung in Lande wahr, bezüglich vieler Ungerechter und an Rechtsbeugung grenzender Entscheidungen?Ich freue mich auf ein Interview vor Kamera.Freundlicher GrußHeinz Faßbender
TV-Journalist
Von: „Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts“ <presse@bundesverfassungsgericht.de> An: tv-journalistenbuero@email.deBetreff: Re: Fw: Re: 2 BvR 710/14Sehr geehrter Herr Faßbenderich nehme an, dass sich Ihre Anfrage darauf bezieht, in welchem Anteil von Verfahren eine Entscheidung ohne Begründung ergeht.Dies weist unsere Jahresstatistik aus (als gemeinsame Zahl für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden und die Ablehnung von einstweiligen Anordnungen): Statistik: die Ablehnungen ohne Begründungen sind enorm.(A.d. Redaktion) Für Senatsentscheidungen und stattgebende Kammerentscheidungen ist § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nicht einschlägig, ebenso für andere Verfahrensarten.Mit freundlichen GrüßenBernd OdörferPressesprecher des Bundesverfassungsgerichts
Hier der unverschämte Dreizeiler des „BVG“
Die unmittelbare Erwiderung des Justizopfer Frank Poschau deshalb nur Folgerichtig.
Und so antwortet das BVG Frank Poschau
Und wer es sich als Unfall- und Versicherungsopfer wagt sich aufzulehnen, bekommt eine gewaschene Rechnung von der Justiz serviert. Hier sind es 48.779,06 €.
Ein wichtiger Gedanke :
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Wort zum Tag
25.07.2014
Die Welt brennt und der Deutsche pennt.
Es wird differenziert, der gute Mörder und der schlechte Mörder. Dabei wird natürlich peinlich darauf geachtet, dass die Schlechten immer die sind, die uns wirtschaftlich nichts nutzen und unsere Waffenabnehmer nicht verärgert werden. Die Bilder von zerrissenen Menschenleiber werden wie Kinofilme in Schulen rumgereicht, Würde und Schutz der Ermordeten rücken in den Hintergrund, wenn man doch zeigen kann, was auch deutsche Waffentechnologie an Zerstörung bringen kann. Dass die Juden ein Land besetzen und ein Volk ausrotten spielt keine Rolle, denn die Juden haben ihr Leid aufzuarbeiten. Ich schäme mich ein Deutscher zu sein, so wie die Deutschen sich nach dem Zweiten Weltkrieg geschämt haben, als die Gräueltaten des Hitlerregimes gezeigt wurden, dem die
Juden jetzt in keiner Weise nachstehen.
Unsere selbsternannten Politiker sorgen sich um die Arbeitsplätze der Rüstungsindustrie und morden mit. Was sind wir Deutsche nur für ein feiges hinterlistiges Volk.Verstecken uns ängstlich hinter unser täglich Gift und backen unser Brot mit dem Blut der ermordeten Wehrlosen.
Auch im Land lassen wir uns von der Polithetze beeinflussen, wie das Europa Magazin Propaganda und Lügen sendet.
Nebenbei zerfällt unser „Mutterland“ immer mehr, Entscheidungen werden nicht mehr wahrgenommen, unsere Volksrechte weiter beschnitten. Unsere obersten Richter in „ihrem“ Rechtssystem bedienen sich an der Wirtschaft, aus Dankbarkeit sprechen sie Urteile gegen das Volk, gegen das Grundgesetz, „Im Namen des Volkes“. Andreas Voßkulhe, oberster Richter am Verfassungsgericht, deckt diese Verbrechen, sein Pressesprecher weicht aus. In Görlitz wird Stefanie Böse seit sieben Monaten eingesperrt, weil ein ehemaliger DDR Staatsanwalt (seine DDR Akten sind verschwunden), heute Generalstaatsanwalt von Görlitz, sich einen Mordfall konstruiert. Einen fairen Prozess kann man von diesem Rechtssystem in der BRD nicht erwarten.
Können wir uns es leisten diese Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Politiker für unser Wohl, für unsere Zukunft Sorge tragen zu lassen, – ich sage nein. Wer für die Wirtschaft mordet oder sich beteilig, wer eine Grundordnung für den politischen Selbsterhalt opfert, hat nur eins vor, die absolute Diktatur zu erlangen, oder den kollektiven Selbstmord zu organisieren.
Entscheidet Euch, beides führt zu dem gleichen Ziel. Ihr könntet aber auch den Gedanken hegen, „alle Menschen sind gleich“, dann sind die Ermordeten auch Eure Familienmitglieder und Brot backt man mit Wasser.
Brot reichen
Am Krieg lässt sich vortrefflich verdienen,
doch werden wir nur im Frieden lieben.
Jeder der heute nach dem Feinde sticht,
morgen sein Brot mit ihm bricht.
Das Brot reicht dir die grobe Hand,
die feine nimmt für ihren Stand.
Stehe für den Schwachen ein,
so wird die Liebe dir sicher sein.
Volksdichter
Frank Poschau
21.07.2014
http://www.frank-poschau.jimdo.com
Beitrag auf
http://blognetnews.de/
übernommen.
Anmerkung: Die Links im Text funktionieren nicht.
Danke ist aktiviert!
Seit fast 30 Jahre kämpfe ich jetzt schon für meinen behinderten Sohn Daniel http://www.danielbernert.de. Durch einen Gutachterfehler habe ich jetzt zu 80 % verloren. Wir haben dem Gericht bewiesen, dass dieser Gutachter eine falsche Aussage gemacht hat, außerdem kam noch ein gefälschtes Gutachten ins Spiel. Auch da konnten wir dem Gericht durch einen versehentlich mitgeschickten Begleitbrief beweisen, dass es ein reines Gefälligkeitsgutachten war, trotzdem wurde alles nicht beachtet. Unser Gegner ist die Allianz. Das sagt doch schon alles. Es läuft auch eine Petition bei change.org mit über 67.000 Unterstützer. Das interessiert die Allianz auch nicht. Herr Faßbender bleiben Sie am Ball und kämpfen Sie weiter für uns Justizopfer – vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bernert,
ihre Geschichte hat die gesamte Redaktion nach Veröffentlichung in Frontal 21 sehr berührt und zugleicht erbost. Sie gehört neben den Fall Horst Glanzer (Allianz) und der Geschichte des Frank Poschau (R+V) , der Frau Eva-Maria Adrian (Bayerischer Versicherungsverband) und viele viele mehr, zu den Versicherungs- und Justizopfergeschichten, die man den Justizabschaum an Ungerechtigkeit und einseitiger Parteinahme nennen kann. Gerade der BGH mit seinen Versicherungskammern und von der Versicherungswirtschaft eingekauften “Richtern” ist das Allerletzte was Deutschland an Rechtsstaat offenbart hat. Selbst dem BVG ist das egal. Und diese Figuren verlangen dann auch noch “Gerichtsgebühren”. Das alles hat nicht mehr mit Gerechtigkeit oder die Bezeichnung Organ der Rechtspflege zu tun – es sind nur noch Korrupte im Amt die einen erbitterten Krieg gegen das Volk führen. Gnadenlos! Die Readaktion hat derart weitere viele und gravierende Betrugsfälle der Versicherungswirtschaft und der Justiz auf dem Tisch, dass wir kaum noch nachkommen diese hier zu veröffentlichen. Aber alle zeige eines – es ist immer der gleiche Schmu, immer die gleiche Verarsche, es verdienen immer die gleichen Advokaten, und zwar Unsummen- der Staat bereichert sich ebenfalls enorm am Leid der Unfallopfer – die gesamte kriminelle Wirtschafts- und Bereicherungszweig weiss es – keiner tut was – kurzum der „Rechtsstaat“ löst sich auf! Diebe und Raubritter haben sich breitgemacht.
Wir sollen Ihre Grüße an Herrn Faßbender erwidern. Gemeinsam sind wir stark. Deshalb wird er auch mit vielen Anderen eine Versicherungshomepage aufbauen, um die Machenschaften der Versicherungsindustrie aufzudecken.
Die Redaktion
Lieber Herr Faßbender,
Ich bewundere Ihre Hartnäckigkeit und Ausdauer. Solche Journalisten müsste es mehr geben, dann würde sich die Mächtigen auch nicht mehr so dreist wie in diesem Fall alles erlauben.
Danke für Ihren Mut.
Dr. Rolf Lamprecht, Karlsruhe
Ist das BVerfG noch gesetzlicher Richter?
(NJW 2001, 419)
http://www.kanzlei.dr-wo.de/html/bverfg.htm
Es ist beschämend, wir herblassend in der Justiz mit einfachen Bürgern verfahren wird.
Die Verwobenheit bis in die Umfelder von Bürgern, die unliebsame Interessenslagen aufzeigen, wird durch die in den staatsorganischen unteren Ebenen instrumentiert gegen solche Personen.
Ebenso besteht der NWO Kreis an ideologisch geprägten Justizbediensteten, auch durch die Gender-Lobby. Hier hat man den Staatsdienst und öffentliche Einrichtungen jeder neutolerierten abartigen Lebensführung geöffnet. Gerade die daraus erwachsenen Ziehschaften benutzen die nun ihnen an Machtsytem zugebilligten Handlungen auch gegen Ihre wertigen Gegner.
Der daraus sich ergebende Rechtsunfriede kann aus diesen Kreisen auch gezielt benutzt und zu Bürger Repressionen instrumentiert werden.
Ein objektives Gehör einer Eingabe durch für diese Kreise von feindliche Personen, kann so faktisch unterbunden und zu Täterschaft verkehrt werden oder zu derben Sozialverlust führen.
Besonders die aktivistischen sozialstaatlichen Organe nutzen solche Auseinandersetzungen, um eine unbeliebte Person zum Unmenschen und damit gezielt diesen ausgegrenzt und seinen Leumund zu zerstören.
Wir leben in einer neomaxistischen Gesellschaft übelster Rechtspervertierung.
Ohne massiver Gegenwehr aus dem Volk und Bereitschaft der Staatsorgane, die diesbezüglich mit instrumentiert werden, wird dieser festgefressene Justizstaat noch viele Menschen zu Täter stilisieren und manchen Menschen in klägliches Leid verfrachten.
Zu beobachten ist, daß der derweil zunehmende Widerstand, drakonisch aus den Verwaltungsebenen bis zu der Justiz versucht wird zu unterbinden.
faktisch hat das anmahnen nunmehr an besonderer Offenlegung schlichtweg mehr gewalt an Beugung von Rechtsnormen durch die Justiz hervorgebracht.
Wenn man die Geschichte anschaut, war dies meist am Ende von solchen Regiemen eine typische Tyrannen staatliche Sichtbarkeit.
Man baut viel dickes Glas und Beton seit langen um diese Häuser … rechnet man mit massiverer Gegenwehr?