Samstag, Juli 27, 2024

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Geheime Deportationstreffen jeden Tag in Deutschland: Jugendamt & Familiengerichte verschleppen Kinder aus intakten Familien!

 

Das Jugendamt ist sehr oft selbst der Täter. Alles geheim- alles Datenschutz – noch mehr Täterschutz

Eine kurze Filmerklärung hier anklicken.

Auch wenn dieser Artikel sehr lang ist, öffnet er Ihnen die Augen wie die Jugendämter und Familiengerichte gegen alle Errungenschaften der Zivilisation und Menschlichkeit gemeingefährlich ticken und es auch noch Demokratie und Rechtstaatlich nennen.

 

Einführung zur Problematik

Fall 1 Familiesache Haddad aus Bergisch Gladbach

Fall 2 Familiensache Weber aus Düsseldorf, Gelsenkirchen, Stuttgart

Fall 3 Familiensache Mori  aus Straubing

Article in English

Article en français

 

Deutsche geheime Kommandosache zur Kinder – Deportation – diese Treffen werden nicht gefilmt. Begründung: „Datenschutz“

Ein mit geheimdienstlichen Methoden gefilmtes Geheimtreffen in Potsdam sorgt seit Wochen in Deutschland für Aufregung. Die geheimen Treffen in den Jugendämtern oder Familiengerichten wegen der  Deportation von Kindern aus zumeist zugewanderten Familien regen dagegen keinen auf, obwohl das Leiden und die Verzweiflung der Menschen unermesslich sind.

Potsdam, das Geheimtreffen aus einem Auto gefilmt. Aber wehe Eltern bringen ihr Handy zum Gespräch ins Jugendamt, Familiengericht oder zum Besuch bei den verschleppten Kindern mit. Fotos und Filmen verboten. Sonst rappelt es im Karton und der Stasi-Amtsschimmel wiehert mit Besuchs- und Kontaktverbot.

Ein heuchlerischer Widerspruch. Der Staat deportiert Kinder aus Familien in Verachtung des Grundgesetzes und alles bleibt ruhig!

Potsdam-gefilmtes Geheimtreffen aus dem Auto. Jetzt ist es nicht mehr „GEHEIM“. Die staatlich finanziert Organisation Correctiv – ein Medienunternehmen – klärt auf. Bitte wann sind die Jugendämter mal dran? Da bleiben die Medien erstaulich still.

In gemeinsamer Täterschaft: das Jugendamt und die Familiengerichte!

Ein lukratives Geschäft für den Staat!

Bericht Heinz Faßbender Recherche-Mitarbeit Nami Shamis

Die Begründungen der real-existierenden Deportationen sind in den allermeisten Fällen skandalös. Betroffenenorganisationen sprechen von 90 % der Fälle. Hinterhältig, gemeingefährlich, Menschenrechtsverletzend. Mit einer verschlagenen Arglist wurden im Jahr 2022 mehr als 62 300 Kinder und Jugendliche aus Familien verschleppt und als Humankapital „kirchlichen“ Einrichtungen sowie freien „Jugendhilfe“-Träger zugeführt. Die Tagessätze liegen im Bereich von 200,- bis 300,- €. Auch „vertrauenswürdige“ Familien, die fälschlicherweise auch noch Pflegefamilien oder Pflege-Mutter und Vater genannt werden, profitieren vom Milliardengeschäft der Verschleppungen bzw. der Deportationen. Diese ausgewählten Blockwartfamilien der Jugendämter erhalten bis zu 2000,- € Gehalt und „Pflege“-Kosten. Alles unter dem Deckmantel des „Persönlichkeitsschutzes“ der Kinder. Dieser Datenschutz verkommt  immer mehr zum Täterschutz für die Amtstäter/innen, sind die „Verfahren“ ja nicht öffentlich. Es ist eine Geheim-Klicke – eine niederträchtige Parallelgesellschaft bestehend aus Richtern, Gutachtern, Anwälten, gerichtsbeauftragen Verfahrensbeiständen, Jugendämtern und „Familienhelfern“ verschiedener Organisationen. Wohlgemerkt es gibt wie überall auch wenige gutgesinnte Menschen in diesem Geschäftsbereich des Schreckens in alter urdeutscher Beamtendenke nach dem Motto: „Ich sag wo es langgeht!“

Seit 2005 haben sich die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe von 20,9 Mrd. im Jahre 2022 € auf 62 Mrd. €. erhöht. Ein gewisser Teil der Kostenbeiträge wird durch die zwangsweise (politisch korrekt) „Nutzer*innen“, das sind Jugendliche, junge Menschen, Personensorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige, geschädigte Eltern bzw. andere Sozialleistungsträger refinanziert.

Kasse machen mit Kinderklau! Viele profitieren. Noch mehr Leiden!

Ein „Gut“-achten zur Ver“legal“isierung der Deportation kann mehrere tausend Euro und im Einzelfall sogar mehr als 10.000 Euro kosten. Eine Begutachtung treibt daher die Verfahrenskosten immens nach oben. Klagen die betroffenen Eltern gegen die Verschleppung ihrer Kinder, so können hier Anwalts- und Gerichtskosten je nach vom Gericht „festgestellten“ Streitwertes in der Regel von  5.000 bis 20.000,- € und mehr, plus „Gut“-achter und weiterer Kosten anfallen. Die vom Steuerzahler finanzierten Jugendämter, die jene Deportationen veranlasst haben, zahlen dagegen nichts. Von einen Staats-Portemonnaie ins andere Portemonnaie bringen natürlich auch keine Einnahmen für die Staatskasse. In vielen Fällen ist die behördlich organisiere Kinderverschleppung eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Daseinsberechtigung älterer meist kinderloser wohlbeleibter Frauen, unbelehrbar, uneinsichtig gegenseitig kooperierend mit der gewalten-geteilten Judikative im Einklang zur Niedertracht und Unmenschlichkeit vereint.

Diese Ungerechtigkeit über die Gerichts-Gebühren-Kostenlast könnte ein Grund dafür sein, dass Familiengerichte die Unrechtshandlungen des Jugendamtes einträglich als rechtsstaatliches Handeln interpretieren und somit für enormen Gebührenumsatz für die Haushalte der Länder und weiterer Organisationen und der Finanzierung des Unrechtsstaats sorgen. Die Betroffenen sind die Leittragenden, denn es geht nicht um das Wohl des Kindes, sondern nur noch um das Wohl des Staatshaushaltes. Der Staat hat zu allen Zeiten von Deportationen richtig Kasse gemacht. Die Judenvernichtung war auch ein zynisches Geschäftsmodell des Deutschen Reichs, dass daran schätzungsweise Hunderte Milliarden Reichsmark verdient hatte – bezahlt von den Juden und/oder „Finanziert“  durch die Beschlagnahmung der Vermögen der Opfer.

Die Deportationsabgabe heißt heute Gerichtsgebühr und/oder jene Zahlungsforderungen des Amtes (Jugendamtes) für Deportationen von Kindern aus intakten Familien für die Zwangsunterbringung der geschundenen Verschleppten zumeist in „kirchliche“ Einrichtungen, die sich damit neben den Kirchensteuern so richtig Gesundstoßen.

Solche Bescheide kommen heute in gelben Briefen

Staatsgeschädigte und Opfer mussten in Deutschland für das Unrecht immer „Gebühren“ bezahlen. Auch für Deportation und Vergasung. Heute heißt das Gerichtsgebühr und Forderungen zur Durchsetzung von Unrecht und Unmenschlichkeit – auf Neudeutsch: „Beteiligung für die Unterbringung“.

Fall 1 : Ein gravierender Fall von Lug und Betrug am Jugendamt Bergisch Gladbach

Kurze Filmerklärung des Artikels.

 

 

Einen gravierenden Fall einer schuftigen Deportation hat sich das Jugendamt Bergisch-Gladbach geleistet. Über diese traurige Geschichte haben wir auf dieser Webseite mehrfach berichtet. Der Familie Haddad wurden ihre 4 kleinen Kinder regelrecht entführt. Die Begründungen im Zusammenspiel mit dem Familiengericht – Richterin am AG Gundula Edith Bayer – (ehemals AG Leverkusen) sind haarsträubend. Von einer Krebserkrankung, Erziehungsunfähigkeit, Bindungslosigkeit der Mutter Haddad zu den Kindern wurden ihr jeweils nach Aufklärung der Lügen durch die Juornalisten beharrlich durch das Jugendamt mindestens 20 weitere Gründe vorgeworfen, um das Verbrechen gegen die Familie zu rechtfertigen. Obwohl die Mutter bereits 3 Kinder, heute 25,20 und 18 Jahre großgezogen hat, wurde gelogen, manipuliert, unter Druck gesetzt – alles unter dem Deckmantel des Datenschutzes. Der Journalist Faßbender, der sich für die Familie eingesetzt hatte, wurde vom Jugendamt mit einer strategisch-strafrechtlichen Klage überzogen. 400 bis 500 Aktenseiten hat die Staatsanwaltschaft produziert, um den demokratischen und sozialen Einsatz des Journalisten zu unterbinden. Warum die Politik dennoch weiter für den Einsatz für Sozialschwache aufruft, bleibt schleierhaft. Nach 15 Monaten Ermittlungsterror wurde das Verfahren an dem Amtsgericht eingestellt, bei dem der Strafbefehl von 900,- € erlassen wurde und an dem das Familiengericht mit dem Jugendamt gegen die Familie Haddad ihr Unwesen trieb. Ein strategisches Ermittlungs-Druckmittel des Unrechtsstaates gegen Kritiker, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, um das Unrecht gegen Familien und Kinder zu vertuschen und aktive Menschen unter Druck zu setzen. Es ist wie in einem Schurkenstaat.

Ein Film der Redaktion wurde dagegen vom der Stadt erfolgreich gelöscht. Die Wahrheit darf halt nicht mehr gesagt werden. Trotzdem können Sie den Film hier sehen.

Wie im Film zu sehen, haben sich die Eltern an den „Jugendhilfeausschuss“ der Stadt Bergisch Gladbach gewandt. Ein enger Mitarbeiter des Bürgermeisters Jurist Frank Stein  hat dann mitgeteilt, dass Bürger sich nicht direkt an ihre Stadtverordneten im Ausschuss zur angeblichen Kontrolle des Jugendamtes wenden dürfen. Und wie in allen System der Deutschen Geschichte hat die Selbstüberprüfung der Beamten und Mitarbeiter dann als Dienstaufsichtsbeschwerde einfach von dem Mitarbeiter im Bürgermeisteramt umgeschrieben – rein „Garnichts“ gebracht. Die Beamten als Amttäter bescheinigen sich den Heiligenschein der Rechtsstaatlichkeit selbst und das alles unter dem Deckmantel des „Datenschutzes“ zum „Wohle“ der verschleppten Kinder. Die Täter/innen müssen geheim bleiben.

Da bleibt doch die Frage, was in den Köpfen dieser Amtstäter vor sich geht, wenn der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 09.02.2024 abermals zu einem breiten Bündnis für Demokratie und gegen Extremismus aufruft?

Ein Großteil der Menschen geht heute davon aus, dass die tatsächlichen Extremisten als Amtstäter erheblich zur Verrohung und Brutalisierung der Gesellschaft  beitragen. Denn die Ohnmacht der Betroffenen führt zur Brutalisierung gegen diese Parallelgesellschaft der Unangreifbaren im Amte und gegen die Demokratie, die ja eigendlich überhaupt nicht existiert. Bei den von diesen Amtspersonen vorgelebten Demokratiefeindlichkeiten ist es doch mehr als zynisch, demokratisches Verhalten vom Volk abzufordern. Der Herr Bundespräsident soll doch mal seine Amts-Beamten zur Ordnung rufen. – Punkt – Oder soll das Volk für eine solche Beamten- „Demokratie“ auf die Straße gehen?

Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nimmt zu. Aber fragt sich der „öffentliche Dienst“ auch warum das so ist? Selbstreflektion kennen die Ärmelschoner nicht.

Der Deportationsbeauftrage des Jugendamtes Bergisch Gladbach, der Jungspund „Timo Henrichs“ spielt ebenfalls in der Causa Haddad eine mehr als unrühmliche Rolle bei der grundlosen und übertriebenen Kinderverschleppung in katholische Einrichtungen. Nicht nur, dass er ständig beim Lügen und Betrügen sogar vor dem Familiengericht (interessierte die überhaupt nicht) ertappt wurde, auch sein Ausbildungsstand als Heilerziehungspfleger berechtigte ihn rein rechtlich eben nicht diese Verschleppungsdeportation aus dem Haushalt der Eltern Haddad durchzusetzen. Hinweise darauf wurde gänzlich vom Gericht und Amt ignoriert. Dass er sich allerdings als diplomierter Sozialarbeiter ausgab und eine Anfrage wo er den sein Diplom erworben haben will, dazu führte, dass er im Jugendamt nicht mehr gesichtet wurde – sprich – schnell gekündigt hatte, gehört ebenfalls zum Zauberwort – nicht öffentliche Verhandlung – bzw. den Datenschutz für das Kind.

Was würde wohl da herauskommen, wenn das zur Demokratie aufgerufene Volk die Stasizentrale, wie die Jugendämter auch genannt werden, besucht und die „Akte“ findet? Auch dieser mögliche Titelmissbrauch wurde nicht beantwortet und unter dem Deckmantel des Kindes-Persönlichkeitsschutzes geheimgehalten. Allerdings hat das Jugendamt GL den Journalisten wegen der Anfrage angezeigt. Die im Vernehmungsbogen der Polizei gestellte Frage, ob man heute schon wieder wegen journalistischer Fragen belangt werden darf, hat die Staatsanwaltschaft Köln bis heute 11.02.2024 nicht beantwortet.

Jurist Frank Stein. Will Mails nicht beantworten.

Der SPD-Bürgermeister von Bergisch Gladbach wurde selbstverständlich über alles informiert – verbat sich allerdings weitere Mails mit Hinweis er würde auf keine Mails zur Sache Haddad mehr antworten. Die Ortspresse verschweigt trotz mehrfacher Hinweise und Demonstration der Eltern vor dem Jugendamt diesen menschlich erschreckenden Deportationsskandal.

Täter-Opfer-Umkehr auch Schuldumkehr genannt. Das ist die Schuld des Täters. Und diese Schuld wird dem Opfer zu geschrieben.

Das Schmutzigste ist aktuell passiert: Den Eltern wurde jetzt durch das Jugendamt gesagt, dass ein verschlepptes Kind psychische Auffälligkeiten hätte. Auf Nachfrage der Eltern Haddad, warum das denn so sei?-  behauptet die Mitarbeiterin des Jugendamtes Sabine Lautenschläger, dass dies mit Schlägen gegen das Kind durch die Eltern zu tun habe. Fragwürdig ist – das Kind ist  nunmehr mehr als zwei Jahren nicht mehr unter dem Schutz und im Haushalt der Eltern  – sondern inzwischen mehrfach von „Pflegestellen“ zu Pflegestellen versteckt wurde, ob diese psychischen Auffälligkeit das Jugendamt zu verantworten hat. Auch die Besuchskontakte werden ständig reduziert – wie immer aus nichtigem Grund – und überall in Deutschland üblich, um die Kinder von den Eltern zu entfremden. Was ist das nur für ein bösartiger Staat?

Artikel Haddad Fall 1 –  zum ausdrucken

 

Bitte lesen zum Fall Haddad: justizskandale.org/ Jugendamt Bergisch-Gladbach keine Zeit für Kinderschutz aber für Strafanzeigen gegen Journalisten

Fall 2: Die Familiensache Anna Weber:

Kurze Filmerklärung zum Artikel-aber lesen Sie selbst.

 

Drei Jugendämter ! Ein einziges Chaos für das ganze Leben des Kindes und der Mutter!

Diesem Staat ist – DAS – egal!

Nichtöffentlich verhandelt durch die Universitätsklinik in Düsseldorf – Dr. Dominik Wulf, dem Jugendamt Düsseldorf – Frau Münch, dem Jugendamt Gelsenkirchen – Frau Stahlhut und Frau Czimmek, dem Jugendamt Stuttgart-Fabian D’Ambrosio und Bereichsleitung Christine Schneider, dem Amtsgericht Gelsenkirchen-Richter Florian Friebel , damals Richter auf Probe und Richter Tobias Ozimek, Amtsgericht Ahaus -Direktor Benedikt Vieth und dem Oberlandesgericht Hamm- 12. Senat. Und einem „Gutachter“ des Schreckens, den viele Eltern den Dr. Josef Mengele der „Neuzeit“ nennen- es ist der  Herrn Hans Herrmann Bierbrauer. Auch „Gutachter“ Burkhard Thiele aus Essen, ein opportunistischer Inspektor  des Unrechts – so sehen auch seine Pamphlete für die Gerichte aus, wie berichtet. Sein offensichtliches privates Steckenpferd – Das DRITTE REICH! Na dann!

Dr. Dominik Wulf hat offensichtlich keine Ahnung von einer Windeldermatitis.
Die Mutter Anna Weber kämpft seit drei Jahren um ihr Kind.
Dr. Burkard Thiele immer zu Diensten gegen das Eltern- und Kinderrecht. Das sichert Aufträge!

Alles ganz „GEHEIM“.

Frage:  Wer soll denn hier geschützt werden? 

In der Familiensache Weber sind gleich drei Jugendämter involviert. Das allbekannte Jugendamt Gelsenkirchen hatte einen Hinweis eines Arztes (Dr. Dominik Wulf) aus der Universitätsklinik Düsseldorf ohne Überprüfung oder Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung eines anderen Krankenhauses wegen eines angeblichen Missbrauchs durch die Mutter zum Anlass genommen, die Tochter A. am Geburtstag der Mutter einfach wegzunehmen. Die Mutter ist deutsch/polnische Staatsbürgerin und man hatte geglaubt mit ihr „kurzen Prozess“ machen zu können. Die kann sich sowieso nicht wehren, werden sie gedacht haben.

Die anderen beteiligten Jugendämter, insbesondere das jetzt zuständigen Jugendamt in Stuttgart und die Gerichte hätten wissen müssen, dass dieses Jugendamt und der langjährige Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, Alfons W., und sein Stellvertreter Thomas F. von TV-Magazin Monitor beschuldigt wurden, das katholische St.-Josef-Heim in Gelsenkirchen mit Kindern und Jugendlichen bewusst überbelegt und veranlasst zu haben, dass mehrere von anderen Jugendämtern in dem Heim untergebrachte Jugendliche ins Ausland in eine Einrichtung in Pecs (Ungarn) geschickt wurden, die dem Unternehmen Neustart Reszocializációs Kft gehörte. Gesellschafter von Neustart waren die beiden Beamten selbst, so Monitor. Auch andere Jugend- und Kinderschutzorganisationen in Gelsenkirchen waren am Geschäft beteiligt. Während das Gelsenkirchener Kinderheim durch die überdurchschnittliche Belegung begünstigt wurde, erhielt Neustart pro untergebrachtes Kind im Ungarn damals monatlich 5500 Euro vom deutschen Staat. Die beauftragten „Pflegeeltern“ in Ungarn wurde dagegen mit ’n Appel und ’n Ei abgespeist. Die Untergebrachten wurden verwahrlost aufgefunden. Keine Förderung – kein Schulunterricht – nix ist da „Pädagigisch wertvoll“ passiert. Nur das Portemonnaie der Amtsgauner wurde immer wertvoller.

Stopp den Kindesmissbrauch durch die Jugendämter und Familiengerichte.

Dem Jugendamt Düsseldorf das die Missbrauchsmeldung erhalten hatte, war der Arzt Dr. Dominik Wulf aus den Uni-Kliniken bekannt, hatte er schon öfters derartige Meldungen als der „Blockwart des falschen Kinderschutzes“ abgesetzt. Offensichtlich deshalb hatte das Jugendamt in der Landeshauptstadt von NRW keine Veranlassung gesehen, der Mutter das Kind wegzunehmen.

Dies hat ohne vorgeschriebene Gefährdungsansprache das Jugendamt Gelsenkirchen erledigt – im augenfälligen alten Geist der ehemaligen Jugendamtsführung der Ruhrpott-Stadt –Motto:  Kinder – her und – Geld – scheffeln – Portemonnaie gefüllt.

Dieser schwerwiegende Vorwurf hat sich jetzt auch durch Sichtung der Akten, die der Redaktion vorlagen, bestätigt. Sämtliche beteiligten Stellen – das Jugendamt Stuttgart, die Einrichtung wo das Kind seit 2021 festgehalten wird, das Oberlandesgericht Hamm, die Amtsgerichte der schreckliche und unbelehrbare „Gutachter“ Diplom-Psychologe Hans-Herrmann Bierbrauer, der gerne Satzbausteine für viele andere „Gut“-achten benutzt und auch die Familie Haddad ins verderben ver-begutachtet hatte, wurden über den falschen schwerwiegenden Verdacht des Meldegängers Dr. Dominik Wulf aus der Universitätsklink Düsseldorf informiert.

Diese beteiligten Stellen, die ja als studierte Fachleute des Rechts die Unschuldsvermutung kennen sollten – für sich selbst nehmen sie diese sofort in Anspruch – hätten bereits bei Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Essen wegen der Klinik-Verdachts-Meldung eines Kindesmissbrauchs hellhörig werden müssten. Immerhin hatte diese Staatsanwaltschaft einen unabhängigen Rechtsmediziner zur Untersuchung des Vorwurfs der aus Uni-Düsseldorf kann beauftragt. Dieser Rechtsmediziner hat keinen Missbrauch festgestellt – so das End-Ermittlungsergebnis. Aber bei den Jugendämter und Familengerichten zieht das nicht.

Und was ist:  Still ruht der See.  NIX passiert.

Bewusste Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung  im Datenschutz der Behörden vertuscht.

Auch weitere Anfragen der Redaktion blieb wie immer aus  „Datenschutz“- bzw. Täterschutz – Gründen unbeantwortet.

Abermals: Still ruht der See!  Was will der denn?

Der Kindesmutter Frau Anna Weber wurde vorgeworfen, am 10.03.2021 eine Verletzung der eigenen Tochter A.W.  geb. 13.11.2018 im Intimbereich herbeigeführt zu haben. Der Intimbereich, so steht es in der Akte, soll stark gerötet gewesen sein. Das Verfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde – wie schon erwähnt – gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Das bedeutet: Kein Tatverdacht!

Trotzdem wurde diese Anschuldigung zum Anlass genommen, das Kind A.W. der Kindesmutter Weber wegzunehmen und bis heute nicht zurück zu geben. Das ist ein gezielter Affront gegen den Rechtstaat,  gegen die Kindesmutter, gegen die gesamte Gesellschaft und gegen die Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaates. Ist denen da oben aber egal.

Und dafür wird das Volk auf die Straße gerufen? Dann kann man doch nur noch ganz laut lachen.

Die sogenannte Pflegefamilie ist besonders und außergewöhnlich aktiv, das angeblich geschundene Kind verschiedenen Kinder und Jugendtherapeutischen Einrichtungen oder Fachleuten vorzustellen, um entsprechende nach ihren Aussagen genehme „Diagnosen“ zu erhalten. Dieser Eindruck hat sich nach Durchsicht der Unterlagen für die Redaktion so herausgestellt.

Die Redaktion hat sich mit etlichen scheinbaren Kindeswohlgefährdungen befasst, musste in 99 % der Fälle feststellen, dass z. B. der Besuchskontakt der Kindeseltern mit den gleichen Begründungen wie Einkoten, psychischen Auffälligkeiten, Schlafstörungen oder anderen Befindlichkeiten für eine positive Entwicklung des Kindes etc. nach dem Besuch durch das Jugendamt oder Nutznießer gegen die Eltern festgestellt worden sein sollen. Immer da gleiche!  Das ist auch in dieser „Familiensache“ so passiert.

Kontaktverbot weil die Mutter unschuldig ist? Oder weil in polnischer Muttersprache mit dem Kind kommunisiert wurde? Das ist ja wie in einem Hochsicherheitsgefängnis eines Gangsterstaates.

Und der „Gutachter“ Bierbrauer ist voll mit dabei. Nur noch jedes halbe Jahr darf die Mutter mit ihrem Kind sprechen. Ein Verbrechen im Verbrechen. Viele Betroffene nennen ihn den Dr. Josef Mengele der Neuzeit – trotz Rechtstaat. Und deshalb wird er immer wieder gebucht. Man weiß ja was man von ihm hat!

Es soll der Kontakt unterbunden werden, um eine Elternkind-Entfremdung herbeizuführen. Da wird mit allen Mitteln gelogen und betrogen, übertrieben und weggelassen, um die Erst-Entscheidung des Jugendamtes zu untermauern und den  Vorwurf der Menschenrechtsverletzung und gegen den Familienschutz auszuhebeln.

Diesen Fußabdruck gewinnt der aufmerksame Leser nach Sichtung des Berichtes des Sozial-Pädiatrischen Zentrums bei den Christophorus-Kliniken vom 26.09.2022, mithin 18 Monate nach Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Kindesmutter. Das in dieser Zeit bei der Pflegefamilie die Lautsprachäußerung unterentwickelt war/blieb, wie zweifelsohne festgestellt wurde, spricht doch für sich. Auch andere Unterentwicklungen wurden zum Zeitpunkt der 18 monatigen Unterbringungen beim „Pflegepersonal“ gegen Jugendamts-Honorar festgestellt, wie verschiedene Berichte eindeutig belegen.

Auffallend ist ebenso das bei den vielen Untersuchungen während der Verschleppung auch eine „leichte Windeldermatitis“ festgestellt wurde, obwohl das Kind nicht in Verfügungsgewalt der Kindesmutter war – ist. Ach nee – was ist das denn?

Bemerkenswert:

Windeldermatitis ist ein Hautausschlag in der Windelregion. Er betrifft typischerweise Säuglinge und Kleinkinder. Aber auch ältere, inkontinente Menschen können an Windeldermatitis leiden. In vielen Fällen ist die Haut zusätzlich von Pilzen befallen. Ein wunder Po oder Wundstellen im Intimbereich bei Baby, Kleinkind oder inkontinenten Patienten wird als Windeldermatitis bezeichnet. Dieser Begriff steht allgemein für eine Hautentzündung im Intim und Gesäßbereich.

Die Fragen der Redaktion ob die – „Verletzungen im Intimbereich und die starken Rötungen“, die am 10.03.2021 festgestellt und als Missbrauch durch den Arzt Dr. Dominik Wulf an der Uni-Düsseldorf gemeldet wurde – identisch sind mit einer Windeldermatitis, wie im Untersuchungsbericht vom 26.09.2022 beschrieben wurden – sind nicht beantwortet worden. Kein Interesse an Aufklärung.

Datenschutz – Geheim – Täterschutz.

Ob Fotos der  festgestellten „leichten Windeldermatitis“ vom 26.09.2022 vorliegen, um die Meldung der Uni-Kliniken vom  10.03.2021 zu bestätigen – in den Akten wurden von der Redaktion keine gefunden.

Diese Frage wurde wie üblich als „geheime Kommandosache“ auch nicht beantwortet. Datenschutz?

Das Kind ist immer noch in der Obhut (Deportiert) des „Amtes“ in Stuttgart –wegen einer nachweisbaren falschen Verdächtigung. Und das soll hier ein demokratischer Rechtstaat sein? Dafür werden die Menschen auf die Straße gerufen – um sowas zu retten und zu verteidigen?

Auch das Weitere blieb unbeantwortet:

Sollten die „Verletzungen“ im Intimbereich vom 10.03.2021, die zur Wegnahme des Kindes A geführt haben, mit der festgestellten Windeldermatitis vom 26.09.2022 im Haushalt der Pflegeeltern identisch sein, warum ist kein Verfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die „Pflegemutter“ eingeleitet worden?

Fortgeschrittene Windeldermatitis. Müsste jeder Arzt sofort erkennen.  Bei Babys kann das ganz normal behandelt werden. Dafür braucht es kein Juendamt.

Es ist nicht zu fassen:

Die Zusammenfassung an die beteiligten Stellen übermittelt – ist den Beschuldigten und Mitwissern einer falschen Verdächtigung total egal – nach dem Motto: Kinder fangen – und Moss machen – die Mutter zahlt für die Unterbringung ihres Kindes.

Dabei steht eindeutig fest, dass das Kind sich im Uni-Krankenhaus mit dem Keim Clostridium diffizile angesteckte und deshalb an einer Durchfallerkrankung leiden musste, die eine starke Windeldermatitis nach sich zog. Auch die damalige Tagesmutter, tätig für des Jugendamt Gelsenkirchen,  hat das Kind, mangels Wissen, das schon immer von einer leichten Windeldermatitis betroffen war, mit warmen Teebeuteln, die sie in die Windeln legte, falsch behandelt. Das alles führte zu den Verletzungen im Intimbereich, die fälschlicherweise als Misshandlung von Schutzbefohlenen ausgelegt wurden, um sich des Kindes zu bemächtigen.

Was ist passiert- obwohl alle Amtsbeteiligten informiert wurden?

Artikel Anna Weber Fall-2. zum ausdrucken

Merkwürdige Facebookreaktion auf Familienfall Weber. Auch das gibt es.Hier anklicken.

 

Fall 3: Familiensache Mori.

Kurze Filmerklärung zum nachfolgenden Artikel

Je nach Gutdünken und wenn man sonst nichts hat, gilt der Persönlichkeitsschutz in der Justiz dann doch nicht. Das Familiengericht Straubing macht es vor.

Wird man zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch immer noch unter einem Jahr angesetzt ist, gilt eine 10-jährige Tilgungsfrist. So sagen es das Justizaktenaufbewahrungsgesetz – JAktAG. Dem Familiengericht Straubing Richter Lienhart Huber , der auch mal einen Strafrichter macht,  ist das egal, um eine Familie mit zwei Kindern in die Flucht zu treiben.

Was sich der Richter am Familiengericht Straubing Huber Lienhart (45), der auch als Strafrichter seit dem 01.04.10 dort tätig wurde, erlaubt hat, ist das Gegenteil der ansonsten überall im Lande geübten Zurückhaltung von angeblichen persönlichen Daten in Familiensachen zum Zwecke und Missbrauch des Täterschutzes. Er hat dem „Gutachter“ Dipl. Psych. Tom Gerum aus Regensburg beauftragt, der sich der GWG – Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie Salzgeber und Partner in München angeschlossen hat. Diese Gesellschaft wird vertreten von einem Dr. Dr. (Univ. Prag) Dipl. Psych. Joseph Salzgeber in Funktion eines organisatorischen Leiters. Warum er in Prag seinen Abschluss gemacht hat erschließt sich hier nicht. Diese Gesellschaft macht von sich reden, weil im Rahmen der GWG forensische Psychologen bzw. Psychophysiologen arbeiten, die eine spezielle Ausbildung für diese Untersuchungsmethode mittels „Polygraph“ bzw. “Lügendetektor“ (zum Teil in den USA) abgeschlossen haben. Warum auf der Website der GWG darauf hingewiesen wird, ist deshalb schleierhaft, weil der Einsatz eines Lügendetektortestes hingegen in Deutschland verboten ist. Das Angebot zieht sich durch den ganzen Bereich der Familien-Gutachten bis hin zur kollegialen Vernetzung durch Teilhabe anlaufenden und aktuellen Informationen, die für die sachverständige Tätigkeit notwendig oder hilfreich sind. Sprich ein Interessenverband, der eng mit der Justiz zusammenarbeitet und die Mitgliedschaft in dieser GWG große Geschäftsfelder erschließt – vielleicht sogar demnächst mit Anwendungserlaubnis eines Lügendetektortestes mit Stromstoß-Einteilung bei nicht genehmen Aussagen oder Verweigerung an Sitzungen.

Dieser Herr GWG Dipl. Psych. Tom Gerum aus Regensburg ist dem Strafrichter am Familiengericht Straubing Herrn Huber Lienhart ein zuverlässiger „Partner“. Vertrauensselig bis in die Fußspitzen, in jahrelanger inniger Zusammenarbeit. Vielleicht demnächst mit Stromstoß-Lügendetektortest? Und weil das selbstverständlich noch nicht erlaubt ist, besinnt sich der Strafrichter Huber Lienhart am Familiengericht Straubing auf ein Familien-Gutachten mit einer 25 Jahre alten Jugendstrafakte des Vaters im Zusammenstoß mit dem Herrn GWG Dipl. Psychologen Tom Gerum zu erstellen bzw. na dann mal – Hand aufs Herz – zusammen zu formulieren.

Jugendstrafakten, die längst hätten vernichtet werden müssen, stellt das Familiengericht, das sonst so erpicht auf Persönlichkeitsschutz ist, einen „in langer Zusammenarbeit, wie es heißt, vertrauenswürdigen“ Dipl. Psych. zur Verfügung und lässt ihn daraus für ein ihn genehmes Familien-Gutachten zitieren?

Wegen einer 25 Jahre alten Strafakte ist der Vater angeblich heute nicht erziehungsfähig. Die Kinder sollen raus aus der Familie. Die Mutter wird in Sippenhaft genommen – für ein Ding des Vaters, das 25 Jahre zurückliegt.

Deutschland lässt seine Familien und Kinder leiden – es ist alles „so rechtsstaatlich“ durch Gefälligkeitsgutachter in Organisationseinheit einer Gesellschaft mit zweifelhaftem Ruf.

Familie Daniel& Monika Mori mussten sich mit den beiden Kindern Joel Julian & Sophie Julia verstecken. Eine 25 Jahre alte Strafakte aus der Jugend des Vaters galt als Grund für eine diagnostizierte Erziehungsunfähigkeit.

Das Jugendamt Straubing sah das mal ganz anders:

Weiterer Kurzfilm zur Sache

 

 

Das Perverse an dieser Situation ist die Tatsache, dass die Familienhilfe des Jugendamtes Straubing sowie Herr Raphael Ponischowski in den Berichten, die nahe an der Familie dran waren, dafür plädiert hatten, die Kinder bei den Eltern zu belassen. Dieser Mitarbeiter der 7 Jahre beim Jugendamt gearbeitet hatte, ist nicht mehr dort. Warum nur, fragen sich viele Familien. Sozialarbeiter Raphael Ponischowski berichtete, dass es keinen Grund gäbe, die Familie in Stücke zu reißen. Dem GWG-Gutachter und dem Familien-Strafrichter ist das egal. Dabei ist bekannt, dass ein Gegengutachten zum Schluss kommt, dass dieses Gutachten von GWG Dipl. Psych. Tom Gerum aus Regensburg unbrauchbar ist. Selbst Laien fragen sich, wie der Gutachter zu seiner Aussage kommt, obwohl sich die Eltern weiteren Gutachten verweigert haben. Dass ohne Anhörung des Vaters negativen Bezug auf 25 Jahre alte Strafakten genommen werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist eine Straftat, derartige Daten überhaupt zu benutzen. Auch wenn man bedenkt, dass Google zwangsweise aufgefordert wurde, Daten in Bezug auf das Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessen werden“ (Art. 17 DSGVO) zu gewährleisten hat. Das Recht auf Löschung ist eines der zentralen Werkzeuge zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Selbstbestimmung. Dieses vernichtende Gutachten beachtet dieses Selbstbestimmungsrecht nicht. Der Familienrichter – offensichtlich noch ganz der Strafrichter  missachtet die heutige Rechtsprechung in eklatanter Weise. Auch deshalb, weil trotz guter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Gutachter verlangt, dass eine neue Familienhilfe Ad hoc Testungen gegen den Willen der Eltern machen soll obwohl nachweisbar der Vater keine Drogen – lediglich Cannabis konsumiert hat – und zum Zeitpunkt des Gutachten sogar eine Legalisierung diskutiert wurde, und jetzt der Besitz und Konsum zum 1.04.24  straffrei sind.

Der Bundes-Datenschutzbeauftragte ist selbstverständlich nicht zuständig. Das soll Bayern sein- wie die Anworten aussieht dürfte jetzt schon bekannt sein. Das bayrische Justizministerium, an das sich die Eltern gewendet haben, fabuliert was von „richterlicher Unabhängigkeit“, zementiert somit das Unrecht und den Rechtsmissbrauch als – Gott gegebenes – Recht für Straftaten im Amt. Es sind überall die Standardsätze, um Beschwerden abzuwimmeln und die Ohnmacht ins unermessliche steigen zu lassen. Bei Wutausbrüchen gegen diese Machenschaften werden „Anschläge auf die Demokratie und den Rechtsstaat“ konstruiert. Keiner fragt – warum?

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht jeder Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, ist Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz.

Der Vater Daniel Mori hält es auch für eine Unmöglichkeit, dass der Verfahrensbeistand RA Sabine Prokisch-Hierl aus Straubing für einen 65-jährigen Frührentner der 2013 und 2014 einen damals 13-jährigen Pfadfinder zehn Mal sexuell missbraucht hatte, einen Freispruch forderte. Der Rentner wurde trotzdem verurteilt. Dass diese Rechtsanwältin gegen Staatsknete nun seine Kinder, der Junge war bei der letzten Anhörung 13 Jahre, beim Familiengericht vertritt, hält er für eine Frechheit, wenn ihm die Kinder wegen einer 25 Jahre zurückliegenden Tat dagegen weggenommen werden sollen. Die Anwältin, die so vehement den Frührentner vertreten hatte, sagte später beim Familiengericht Straubing nur sieben Worte: „Ich schließe mich dem überzeugenden Gutachten an“.

 

RAin Sabine Prokisch-Hierl: Für den Kinderschänder Freispruch – die Kinder ins Heim – was ist bei den Organen der Rechtspflege los?

Dass gerade diese Rechtsanwältin in einer Mietauseinandersetzung mit der Familie Mori den Vermieter vertreten hatte – könnte die Retourkutsche dafür sein, dass sie vor Gericht überhaupt nichts sagte – außer jenen sieben Worten. Mit den Kindern hat sie im gesamten Hauptsacheverfahren nicht gesprochen. Und wie kann es anders sein: Ein Befangenheitsantrag gegen die stille Vertreterin der Kinder vor Gericht – wurde abgelehnt.

Das ist grausame Wirklichkeit in den Jugendämtern und Familiengerichten.

Und das nennen „DIE DA OBEN Demokratie“.

Wer soll das nur glauben!

Artikel Mori Fall 3 zum ausdrucken

Alle Beteiligten haben jetzt diese Mail erhalten am 13.02.2024:

Die Damen und Herren,
Ich überlasse in der Anlage einen Artikel zur Familienskandalsache Haddad/Weber/Mori zur gefälligen Kenntnisnahme. Dieser Artikel entfaltet seine Wirkung im Zusammenhang mit dem Aufsatz über den Zustand in den Jugendämtern und Familiengerichten im Allgemeinen und der gesamten politischen Situation im Land, die von vielen Leidtragende staatlicher Maßnahmen nur noch als heuchlerisch und total verlogen empfunden werden. Den Gedanken der Menschen, dass der Staat durch enormes Unrecht und nicht vorhandener Selbstreflexion, geschützt in einer Parallelgesellschaft des Schreckens, sich seine Terroristen selbst schafft, darüber sollten Sie mal nachdenken. Deshalb die Empfehlung: lesen Sie den gesamten Artikel. Geheime Deportationstreffen jeden Tag in Deutschland bei den Jugendämtern und Familiengerichte
Die betroffenen Familien werden mir sicher berichten, ob Sie den Fall neu betrachten und Ihre elementaren Fehler „heilen“ werden bzw. einer rechtsstaatlichen Handlung zu Gunsten der Familien interpretieren. Das ist schwer – aber dafür werden Sie von der Gesellschaft bezahlt und für rechtsstaatliches Handeln haben Sie doch Ihren Eid geleistet.

Dieser Artikel wird nach einiger Zeit allen Landtagsabgeordneten, Stadtverordnete und Bundestagsabgeordnete übermittelt. Dann können die Familien ja erleben, ob dieser „demokratische Rechtsstaat“ für den sie auf die Straße gehen sollen, tatsächlich funktioniert.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Heinz Faßbender
Journalist

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