In der Familiensache Dimitrijevic (Koblenz) ist folgende Presseanfrage nicht oder verdummend beantwortet worden. Typisch für Amtstäter, die glauben, sich alles erlauben zu dürfen. Geniessen sie doch den Status der Unantastbaren.
VG.- Koblenz 3 K 325/24 – Pressestelle
Famliengericht 208 F 88/24 Pressestelle
Jugendamt Az. 505108 – Stadt Koblenz – Pressestelle
zum Kind Dimitrijevic Sam Luka geb. 10.10.21
Kurzes Erklärvideo zum Beitrag für soziale Medien.
Das Jugendamt Koblenz, vertreten durch Viola Müller, hat am 3.11.2023 das Kind Dimitrijevic Sam Luka geb. 10.10.21 aus dem Haushalt der Mutter genommen, bzw. dem tatsächlich mutmaßlichen Vater aus den Armen gerissen, ohne zuvor überhaupt mit der Sorgeberechtigten zu sprechen und zu erkunden, ob die Begründungen zur Kindeswegnahme zutreffen.
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Zunächst begründet Frau Müller handschriftlich und in offensichtlicher Eile die sogenannte „Inobhutnahme“ des Kindes, mit der Begründung „Wohnungsumstände“, ohne sich überhaupt ein Bild von der Wohnung zu machen. Diese handschriftliche „Inobhutnahme“ wird dann mit Datum von 3.11.23 mit Maschinenschrift und sogar einer Rechtsmittelbelehrung konkretisiert, mit der Behauptung; die „Wohnung befindet sich in massiv verdreckten, gesundheitsgefährdenden Zustand“.
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Der sogenannte „Zustand der Wohnung“ wird weder fotografisch noch durch Protokoll beschrieben, bzw. belegt oder festgehalten.
Die Mutter befand sich zum Zeitpunkt des Hausfriedensbruches durch das Jugendamt beim Friseur, um sich alsdann für eine „massiv verdreckte und gesundheitsgefährliche Wohnung“ frisieren und schön machen zu lassen? Dieser Widerspruch wird in den Köpfen der Verschlepper des Jugendamtes Koblenz nicht weiter problematisiert.
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Hier die angeblich „verdreckte Wohnung“!
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In den mir vorliegenden Berichten des Jugendamtes werden dann die angeblichen schwerwiegenden gesundheitsgefährdenden Auswirkungen, die das Kind in der „verdreckten Wohnung“ erleiden musste, überhaupt nicht beschrieben. Aber ganz offensichtlich die brutalen physischen Auswirkungen der Verschleppung des kleinen Jungen durch die so bezeichnete „Jugendbehörde“. Ihr ureigenes Verschulden wird dann „mal mir nichts – dir nichts“ der Mutter angelastet. Einfach mal so! Unerwartet plötzlich, auf einen Schlag, von einem Augenblick zum nächsten. Die Mutter ist die Schuldige!
Es sind dann die üblichen entwicklungsverzögerten Unterstellungen, die dem Kind angedichtet werden und für das Jugendamt maßgeblich sind, um das („arme und verwahrloste Kind“, das „religiös oder sittlich gefährdet sei (?), so das Motto des Gründers des Seraphischen Liebeswerkes e.V. , dem Kapuzinerpater Cyprian Fröhlich) weiter für hohe Tagessätze – wie hier in „christlichen Einrichtungen des Seraphischen Liebeswerkes e.V.“ – (die allesamt ihre Vergangenheit von Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen seit ihres Bestehens nicht aufgearbeitet haben) einbehalten zu können. Viele Betroffene sprechen hier von Humankapital wegen wegbrechenden Kirchensteuern.
Das Leitbild des koblenzer Seraphischen Liebeswerkes e.V. – für viele Menschen im Lande ein Graus – und Erinnerungen an eine schwere Kindheit durch Gewalt und Missbrauch.
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Deshalb sind einige Fragen relevant:
Warum hat man nicht die Mutter mit ihrem Kind vorübergehend in ein Hotel für einen Tagessatz von 80,– € untergebracht, statt das Kind in einer Einrichtung mit Tagessatz von 300,– € und mehr der Mutter vorzuenthalten?
Wäre von der Wohnung tatsächlich eine „Gesundheitsgefährdung“ ausgegangen – warum hat man nicht das Gesundheitsamt der Stadt Koblenz eingeschaltet und andere Hausbewohner gewarnt bzw. evakuiert und der Mutter und ihrem Partner den Zutritt zur Wohnung untersagt?
Hätte man der Mutter, bevor ihr das Kind weggenommen wurde, Auflagen machen können, die angeblichen „Wohnungsumstände“ kindgerecht zu beheben?
Haben Sie sich inzwischen davon überzeugt, ob es diesen „Wohnungszustand“ noch gibt, um das Kind zur Mutter zurückzuführen, statt hier mit übertriebenen und unangemessenen Berichten das Kind weiter in der teuren Einrichtung einbehalten zu können?
Sind Sie etwas beleidigt, weil die Mutter sich gegen Ihre unrechtmäßigen Unterstellungen mit der gravierenden Folge der Inobhutnahme eines Kindes wehrt?
Ist das nicht das Recht der Eltern – ja sogar die Pflicht – sich für ihre Kinder einzusetzen?
Bilder aus glücklichen Tagen, in einer total „verdreckten Wohnung“ sowie einem Kind, dass durch schrilles Schreien die Bedürfnisbefriedigung fordert, keine Emotionen zur Mutter hat, sich nicht alleine beschäftigen kann und durch Selbstbeschädigung nach Aufmerksamkeit „würgt“.
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Weiter wird in einem Bericht lapidar festgestellt, dass es eine gerichtliche Vaterschaftsanerkennung gibt. Der angebliche Vater ist Flüchtling und kommt aus den Iran. Das Jugendamt kommt ganz offensichtlich mit dem angeblichen Vater gut zurecht. Nur sollte sich das Jugendamt einmal fragen, ob es neben der gerichtlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Anerkennung gibt. Das heißt eine DNA-Bestätigung. Denn es könnte durchaus sein, dass der iranische Flüchtling der nach Flucht nach Deutschland zum „christlichen Glauben“ konvertiert ist, durch die Anerkennung als angeblicher Vater eher andere Ziele verfolgt als ein ehrbarer Vater zu sein. Und das nur, um sich vom Jugendamt gegen die Mutter instrumentalisieren zu lassen?
Inzwischen soll der „christliche Vater“ ja die unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung haben.
Im Übrigen sollte sich das Jugendamt mal erkundigen – denn der Vater ist bei seinen iranischen Landsleuten als ein Vergewaltiger und aggressiver Schläger bekannt, so wird es mir vertraulich berichtet.
Insoweit ist dieses Anpassungsverhalten des angeblichen – nur vom Jugendamt und angeblich weiteren Behörden anerkannten Vaters neu zu gewichten und die Vaterschaft – wie von der Kindesmutter gefordert – auf wissenschaftliche Fundamente zu stellen , bevor das Jugendamt diesen Mann gegen die Mutter weiter ausspielt, um einen nicht vorhandenen „Wohnungszustand“ mit unverhältnismäßigen Folgen für Mutter und Kind weiter als die einzig richtige Wahrheit verkaufen zu können.
Für Ihre veröffentlichungsfähige Stellungnahme habe ich mir den 7.05.2024 notiert.
Ich weise darauf hin, dass Sie sich nicht auf den persönlichen Datenschutz des Kindes berufen können. Denn die Beschreibung wie die „Wohnungsumstände“ ermittelt und begründet wurden, besonders in Hinblick auf eine Gesundheitsgefähdung, hat nichts mit dem Datenschutz für das Kind zu tun. Die Mutter ist bereit, eine Schweigeentbindung zur Frage des „Wohnungsumstände“ und der Vaterschaft vorzulegen.
Freundlicher Gruß
Heinz Faßbender
Journalist
Wir haben bezüglich dieser Merkwürdigkeiten eine Presseanfrage an das Familien und Justizministerium RLP gerichtet, mit der Frage, ob andere Gründe zur Verschleppung des Kindes eine Rolle gespielt haben – als eine angeblich verdreckte Wohnung. Auch hier und oben auf rot markierte Wörter können Sie diese Anfrage durch Anklicken lesen.
Mit der Antwort der Stadt Koblenz können wir nicht anfangen.
Dann ist ja mal wieder alles „Rechtsstaatlich“ geregelt und in Willkür-Ordnung. Eine Verschleppung, begründet auf niedrigsten Argumentations-Niveau. Wo soll das alles noch mal hinführen?
Rattenfänger von Mariupol/Ukreine. Deshalb Haftbefehl gegen Putin.
Und in Deutschland? Verschleppungen gehören zur Staatsräson! Wie verlogen Ihr doch seid!
Klicke hier: Artikel in Deutsch zum Ausdrucken: Wegen angeblich verdreckter Wohnung der Mutter Dimitrijevic wurde ihr Kind entführt und als Humankapital einer katholischen Einrichtung übereignet.
Click here: Article in German to print out: Mother Dimitrijevic’s child was abducted and handed over to a Catholic institution as human capital because her home was allegedly filthy.
Clique ici pour en savoir plus : En raison de la prétendue saleté de l’appartement de la mère Dimitrijevic, son enfant a été enlevé et confié à une institution catholique en tant que capital humain.
Das ist alles nur noch unfassbar.